Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:
- Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit (Online-Antrag)
- Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken (Online-Antrag)
- Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges (Online-Antrag)
- Antrag auf Änderungen von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Online-Antrag)
- Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke
Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.
Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:
>> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.
Allgemeine Informationen
Die Verlängerung eines Visums für kurzfristige Aufenthalte (Schengen-Visum) ist nur in besonderen Ausnahmen und Härtefällen als nationales Visum möglich.
Weiterführende Informationen
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.
Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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