Antrag auf Eigenkompostierung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Unter Verwertung ist Folgendes zu verstehen, dass der Kompost vollständig auf das Grundstück aufgebracht und eingearbeitet wird. D. h.:
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Es muss eine Kompostiermöglichkeit vorhanden sein (Komposthaufen, Schnellkomposter, o.ä.).
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Es muss ausreichend Aufbringungsfläche, d. h. unbefestigte Gartenfläche von mindestens 25 m² pro Person vorhanden sein, um eine schadlose Verwertung des anfallenden Kompostes zu ermöglichen. Die Verwertung muss auf dem eigenen Hausgrundstück erfolgen. Klein- oder Schrebergärtner haben demnach diese Möglichkeit nicht, da diese Voraussetzungen nicht gegeben sind.
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Eine Weitergabe des Kompostes zur Verwertung durch Dritte ist keine Eigenkompostierung.
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Die gemeinsame Nutzung einer Kompostiermöglichkeit ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
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unmittelbare Nachbarschaft
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ausreichend große Aufbringungsfläche
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gemeinsamer schriftlicher Antrag.
Den Antrag für die Eigenkompostierung und weitere Informationen finden Sie unter Formulare & Downloads - mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe.
Allgemeine Informationen
Hinweise:
Damit über Ihren Antrag entschieden werden kann, muss der Fragebogen zur Anerkennung als Eigenkompostierer (über den roten Button unten) vollständig beantwortet werden!
Im Falle der Anerkennung als Eigenkompostierer tritt die Änderung (Gebührenabschlag) zum 1. des Monats in Kraft, der auf die Antragstellung folgt. Das gleiche gilt bei Aufgabe der Eigenkompostierung.
Welche Abfälle zum Kompostieren geeignet sind, entnehmen Sie bitte dem jährlich herausgegebenen Abfallkalender.
Für Rückfragen zur Eigenkompostierung oder zum Antrag steht Ihnen mags gerne zur Verfügung.
Zuständige Abteilung
mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöRAm Nordpark 400
41068 Mönchengladbach
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