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Tiergesundheit / Meldebögen der Tierseuchenkasse

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.

Weitere Informationen

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Zuständige Abteilung

Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Henders
Tel.: 02161 25-2839

Tiergesundheit / Meldebögen der Tierseuchenkasse

Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 31. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Online-Meldebogens empfohlen.

Weitere Informationen

Afrikanische Schweinepest (ASP), Tierseuchen
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/
Tiergesundheit
Anschrift
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Fax
02161 25-2849