Parkerleichterung für Ärztinnen und Ärzte
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ärztinnen und Ärzte
Zur Ausübung ihrer Tätigkeit können Ärztinnen und Ärzte Parkerleichterungen in Form einer Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Genehmigung wird für drei Jahre erteilt.
- Praktische Ärzte / Ärztinnen,
- Allgemeinmediziner/innen
- Internisten, Internistinnen,
- Frauenärztinnen und - ärzte sowie
- Kinderärztinnen und -ärzte
richten den Antrag unmittelbar an das Ordnungsamt, Abt. Verkehrslenkung. Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag bitte an die Kassenärztliche Vereinigung
Zum Antrag auf Parkerleichterungen (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
Die übrigen Ärztinnen und Ärzte richten den Antrag zunächst an die Kassenärztliche Vereinigung.
Erforderliche Unterlagen
- Formaler Antrag (Online ausfüllbar. Siehe Formulare und Broschüren)
- Fahrzeugschein
- Arztgenehmigung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis ist mindestens sechs Wochen vor Ablauf schriftlich (postalisch oder per Fax 02161/25-6191) versehen mit Unterschrift des Firmeninhabers/ verantwortlichen Person (gemäß § 64 VwVfG) zu beantragen.
Kosten
Arztgenehmigung
270,00 EUR Arztgenehmigung (pauschal)
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 46 Straßenverkehrsordnung
Zuständige Abteilung
Erlaubnisse nach der StVORheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
weitere Informationen...