Verbraucherschutz
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Abteilung Verbraucherschutz hat die Aufgabe die Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung bei
- Lebensmitteln
- kosmetischen Mitteln
- Bedarfsgegenständen (dies sind alltägliche Gebrauchsgegenstände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt)
- und Erzeugnissen im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes (im folgenden Tabakerzeugnisse)
zu schützen.
Tierärzt*innen, Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleur*innen arbeiten gemeinsam interdisziplinär zusammen. Sie führen Beratungen vor Gewerbeeröffnung, Betriebskontrollen und amtliche Probenahme durch. Dabei reicht das Spektrum vom europaweit handelnden Industrieunternehmen bis zum Kiosk an der Ecke.
Weitere Aufgaben sind unter anderem die zentrale Aus- und Fortbildung des Überwachungspersonals und die Weiterentwicklung des im Fachbereich eingeführten Qualitätsmanagementsystems zur Sicherstellung der Qualität und Vergleichbarkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Voraussetzungen
Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst vor Ort an die Verantwortlichen wenden.
Sollten Sie hierbei zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis gelangen, können Sie uns gerne in Form einer Verbraucherbeschwerde informieren. Beschwerdegründe wären zum Beispiel, wenn ein Lebensmittel, kosmetisches Mittel oder ein Bedarfsgegenstand untypisch riecht oder schmeckt, wenn ein Produkt offensichtlich verdorben ist, wenn der Verzehr von Lebensmitteln zu körperlichen Beschwerden geführt hat, wenn ein Produkt Kennzeichnungsmängel aufweist oder wenn mit Ihnen vor Ort mangelhaft umgegangen wurde.
Als Einreicher*in einer Beschwerde werden sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert. Stellt sich der reklamierte Mangel als ein Verstoß gegen geltendes Recht heraus, ergreift der Fachbereich für Verbraucherschutz und Tiergesundheit alle erforderlichen weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Kontrolle des verantwortlichen Betriebes, Entnahme und Prüfung von amtlichen Proben, Information an die für den Händler zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde).
Da die Überprüfung im Handel erworbener, zweifelhafter Erzeugnisse von allgemeinem Interesse ist, ist die Untersuchung für den Beschwerdeführer*in kostenlos. Der Kaufbetrag für das eingereichte Produkt kann Ihnen nicht ersetzt werden. Es können durch die Behörde auch nicht stellvertretend Schadensersatzansprüche beim Händler geltend gemacht werden.
Proben, die aus privatem Interesse untersucht werden sollen, können jedoch nicht angenommen werden.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Verbraucherschutz und TiergesundheitAm Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-2831 Fax: 02161 25-2849
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