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Städtisches Schallschutzfensterprogramm

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen.
In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wer erhält einen Zuschuss?
Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Lärmpegel tagsüber bei mindestens 70 Dezibel oder nachts bei 60 Dezibel liegt. Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können in der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung (siehe weiter unten) erfragt werden.
Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 21.06.1990 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Wie hoch ist die Förderung?
Die anteilige Förderung der Schallschutzmaßnahmen beträgt:

  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 4 maximal 300,00 € pro m2 Fenster- bzw. Türfläche. Bemessungsgrundlage sind die
  • Rahmenaußenmaße. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 5 maximal 400 € pro m2 Fenster- bzw. Türfläche. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50% der
  • förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • zusätzlich maximal 250€ für Schlafräume beim notwendigen Einbau einer lärmgeschützten integrierten Lüftung.

Anfallende Montage- und Nebenarbeiten einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen o.ä. sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.

Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. So können Sie uns erreichen:

  • Rufen Sie uns an unter 02161/25-8584 oder -8573
  • Sie erreichen uns telefonisch vormittags Montag bis Donnerstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Schreiben Sie uns eine E-Mail: schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de
  • Kommen Sie bei uns vorbei. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

Allgemeine Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten

Das Land NRW fördert die Neuschaffung, den Erwerb und die Modernisierung von Immobilien mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen - ein Teil des Darlehens muss nicht zurückgezahlt werden. Für Immobilien in Mönchengladbach können die Förderdarlehen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde der Stadt Mönchengladbach beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter stadt.mg/wohnen.

Über das Denkmalförderprogramm des Landes können Eigentümer*innen von denkmalgeschützten Objekten unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten oder auch steuerliche Abschreibungen 7 Jahre lang geltend machen. Gefördert werden Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung an einem Gebäude, die dem Erhalt der historischen Substanz dienen. Weitere Auskunft erhalten Sie unter https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-bauordnung-und-denkmalschutz-63/denkmalschutz

Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich an Eigentümer im Soziale Stadtgebiet Gladbach & Westend und im Stadtumbaugebiet Rheindahlen-Mitte. Gefördert werden z.B. optische Aufwertungen der Fassaden und Entsiegelungsmaßnahmen in Gärten und Innenhöfen. Über folgenden Link erhalten Sie detaillierte Informationen: https://qm.mg/hof-und-fassadenprogramm

Formulare, Dokumente

 Kontakt

Herr Hilgers
Tel.: 02161 25-8584

Frau Pahl
Tel.: 02161 25-8573

Städtisches Schallschutzfensterprogramm

Gefördert wird der erstmalige Einbau schalldämmender Fenster und Balkontüren (ab Schallschutzfensterklasse 4) in Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmern und Wohnküchen.
In Schlaf- und Kinderzimmern wird zusätzlich der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Wer erhält einen Zuschuss?
Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei denen der berechnete Lärmpegel tagsüber bei mindestens 70 Dezibel oder nachts bei 60 Dezibel liegt. Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert und können in der Abteilung Verkehrsplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung (siehe weiter unten) erfragt werden.
Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 21.06.1990 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Wie hoch ist die Förderung?
Die anteilige Förderung der Schallschutzmaßnahmen beträgt:

  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 4 maximal 300,00 € pro m2 Fenster- bzw. Türfläche. Bemessungsgrundlage sind die
  • Rahmenaußenmaße. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50% der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • bei Erfordernis der Schallschutzklasse 5 maximal 400 € pro m2 Fenster- bzw. Türfläche. Der Zuschuss darf einen Anteil von 50% der
  • förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
  • zusätzlich maximal 250€ für Schlafräume beim notwendigen Einbau einer lärmgeschützten integrierten Lüftung.

Anfallende Montage- und Nebenarbeiten einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen o.ä. sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.

Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. So können Sie uns erreichen:

  • Rufen Sie uns an unter 02161/25-8584 oder -8573
  • Sie erreichen uns telefonisch vormittags Montag bis Donnerstag von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Schreiben Sie uns eine E-Mail: schallschutzfoerderung@moenchengladbach.de
  • Kommen Sie bei uns vorbei. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.

Schallschutzfensterprogramm, Schallschutz, Fenster, schalldicht
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fad13a701a0660d0c366568
Abteilung Kommunale Verkehrsplanung und Mobilitätsplanung
Anschrift
Markt 11
41236 Mönchengladbach