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Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Fischereischein

Wer in der Stadt Mönchengladbach den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bestanden haben, können einen Fischereischein erhalten. Fischereischeine werden durch die für den Wohnsitz der beantragenden Person zuständige Fischereibehörde für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt.

Darüber hinaus können Jugend- und Sonderfischereischeine ausgestellt werden.

Einen Jugendfischereischein kann diejenige Person erhalten, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ein solcher Schein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Einen Sonderfischereischein kann diejenige Person erhalten, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann. Ein solcher Schein wird für ein oder fünft Kalenderjahre erteilt. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Wenn Ihr Fischereischein bis z. B. 31.12.2023 läuft, kann eine Verlängerung für 1 Jahr oder weitere 5 Jahre jedoch erst zum 1.12. eines Jahres erfolgen. 

 

Erforderliche Unterlagen

Neuausstellung Fischereischein

  • Gültiger Personalausweis
  • Zeugnis über die Fischerprüfung (nicht bei Jugendfischereischein)
  • Aktuelles Lichtbild
  • Bei Sonderfischereischein: ärztliche Bescheinigung, dass wegen der Behinderung keine Fischerprüfung abgelegt werden kann

 

Verlängerung Fischereischein

Für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein.

Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich.

Allgemeine Informationen

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Nach dem 10.12. eines Jahres kann der entsprechende Fischereischein ab dem 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres ausgestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die sofortige Ausstellung des beantragten Fischereischeines.

Kosten

Ersatzfischereischein = 5,00 Euro 

Jugendfischereischein = 8,00 Euro

Bundes- und Sonderfischereischein = 16,00 Euro (für 1 Jahr) und 48,00 Euro (für 5 Jahre)

 

Sie können die zu entrichtende Gebühr über die folgenden Online-Bezahlverfahren zahlen: PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard), PayDirekt/Giropay

oder bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte.

 

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Hoff
Tel.: 02161 25-6255

Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung Fischereischein

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bestanden haben, können einen Fischereischein erhalten. Fischereischeine werden durch die für den Wohnsitz der beantragenden Person zuständige Fischereibehörde für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt.

Darüber hinaus können Jugend- und Sonderfischereischeine ausgestellt werden.

Einen Jugendfischereischein kann diejenige Person erhalten, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ein solcher Schein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Einen Sonderfischereischein kann diejenige Person erhalten, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen kann. Ein solcher Schein wird für ein oder fünft Kalenderjahre erteilt. Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Wenn Ihr Fischereischein bis z. B. 31.12.2023 läuft, kann eine Verlängerung für 1 Jahr oder weitere 5 Jahre jedoch erst zum 1.12. eines Jahres erfolgen. 

 

Neuausstellung Fischereischein

  • Gültiger Personalausweis
  • Zeugnis über die Fischerprüfung (nicht bei Jugendfischereischein)
  • Aktuelles Lichtbild
  • Bei Sonderfischereischein: ärztliche Bescheinigung, dass wegen der Behinderung keine Fischerprüfung abgelegt werden kann

 

Verlängerung Fischereischein

Für die Verlängerung eines Fischereischeines benötigen Sie den bisherigen Fischereischein.

Sollte im alten Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden sein, ist ein Lichtbild aus neuester Zeit für den neuen Fischereischein erforderlich.

Ersatzfischereischein = 5,00 Euro 

Jugendfischereischein = 8,00 Euro

Bundes- und Sonderfischereischein = 16,00 Euro (für 1 Jahr) und 48,00 Euro (für 5 Jahre)

 

Sie können die zu entrichtende Gebühr über die folgenden Online-Bezahlverfahren zahlen: PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard), PayDirekt/Giropay

oder bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte.

 

Fischereischein, Erlaubnisschein, Fischereischeinpflicht, Anglerschein, Fischerkarte, Fischereikarte, Fischerausweis, Fischen, Angeln
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6283a328c73c4b254681f9d0
allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Fax
02161 25-6299