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Zulassung von Vorhaben im Außenbereich

Genehmigung, Befreiung, Ausnahme, von Vorhaben im Natur- und Landschaftsschutzgebiet sowie im Außenbereich.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Zum Schutz des ländlichen Freiraumes, insbesondere der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sind für eine Vielzahl von Vorhaben wie z.B. baulichen Anlagen, Leitungslegungen oder auch Veranstaltungen naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich. Diese Zulassungen können naturschutzrechtliche Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen sein. Welche Zulassungen genau erforderlich sind, hängt von der Lage und der Art des Vorhabens sowie der baurechtlichen Einordung ab. Die Anträge zu den Zulassungen werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) von der unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt bearbeitet. Bei Befreiungen ist auch noch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde mit in die Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens einzubeziehen.

Voraussetzungen

Der Antrag kann durch den Eigentümer des Grundstücks oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemarkung, Flur, Flurstück(e) (Katasterinformationen erhalten Sie z.B. beim Fachbereich Geoinformation oder auf tim-online.
  • Eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan und entsprechende Entwurfszeichnungen
  • Ausgefülltes Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Protokoll A finden Sie hier.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Gebühren (zwischen 30,00 und 5.000,00 EUR) - Die Gebühren werden aufwandsbezogen und nach Baukosten berechnet (Tarifstelle 15b). Der Gebührenbescheid wird Ihnen in einem separaten Schreiben postalisch zugestellt.

Formulare, Dokumente

Nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und des ausgefüllten Formulars, werden Ihre Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Nach der Prüfung wird zunächst unterschieden, ob es sich um ein Befreiungsvorhaben, ein Ausnahme-, oder ein Genehmigungsvorhaben handelt. 

Bei einem Ausnahme- oder Genehmigungsvorhaben wird zeitnah vom Fachbereich Umwelt geprüft, ob das Vorhaben zulässig ist.

Bei einem Befreiungsvorhaben ist eine Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. Diese erfolgt durch den Fachbereich Umwelt. Nach Zustimmung des Naturschutzbeirates wird die Befreiung für das Vorhaben erteilt.

 

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich Umwelt (FB 64)
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Marcus Klancicar
E-Mail: marcus.klancicar@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8265
Fax: 02161 25-8279

Frau Kühbach-Moltzan
E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8234
Fax: 02161 25-8279

Zulassung von Vorhaben im Außenbereich

Zum Schutz des ländlichen Freiraumes, insbesondere der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sind für eine Vielzahl von Vorhaben wie z.B. baulichen Anlagen, Leitungslegungen oder auch Veranstaltungen naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich. Diese Zulassungen können naturschutzrechtliche Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen sein. Welche Zulassungen genau erforderlich sind, hängt von der Lage und der Art des Vorhabens sowie der baurechtlichen Einordung ab. Die Anträge zu den Zulassungen werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) von der unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt bearbeitet. Bei Befreiungen ist auch noch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde mit in die Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens einzubeziehen.

  • Gemarkung, Flur, Flurstück(e) (Katasterinformationen erhalten Sie z.B. beim Fachbereich Geoinformation oder auf tim-online.
  • Eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan und entsprechende Entwurfszeichnungen
  • Ausgefülltes Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Protokoll A finden Sie hier.

Gebühren (zwischen 30,00 und 5.000,00 EUR) - Die Gebühren werden aufwandsbezogen und nach Baukosten berechnet (Tarifstelle 15b). Der Gebührenbescheid wird Ihnen in einem separaten Schreiben postalisch zugestellt.

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Fachbereich Umwelt (FB 64)
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach