Zulassung von Vorhaben im Außenbereich
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Zum Schutz des ländlichen Freiraumes, insbesondere der Natur- und Landschaftsschutzgebiete, sind für eine Vielzahl von Vorhaben wie z.B. baulichen Anlagen, Leitungslegungen oder auch Veranstaltungen naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich. Diese Zulassungen können naturschutzrechtliche Befreiungen, Ausnahmen oder Genehmigungen sein. Welche Zulassungen genau erforderlich sind, hängt von der Lage und der Art des Vorhabens sowie der baurechtlichen Einordung ab. Die Anträge zu den Zulassungen werden auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG) von der unteren Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt bearbeitet. Bei Befreiungen ist auch noch der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde mit in die Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens einzubeziehen.
Voraussetzungen
Der Antrag kann durch den Eigentümer des Grundstücks oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gemarkung, Flur, Flurstück(e) (Katasterinformationen erhalten Sie z.B. beim Fachbereich Geoinformation oder auf tim-online.
- Eine Beschreibung des Vorhabens, ein Lageplan und entsprechende Entwurfszeichnungen
- Ausgefülltes Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP) - Protokoll A finden Sie hier.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Gebühren (zwischen 30,00 und 5.000,00 EUR) - Die Gebühren werden aufwandsbezogen und nach Baukosten berechnet (Tarifstelle 15b). Der Gebührenbescheid wird Ihnen in einem separaten Schreiben postalisch zugestellt.
Formulare, Dokumente
Nach der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und des ausgefüllten Formulars, werden Ihre Unterlagen zunächst auf Vollständigkeit geprüft. Nach der Prüfung wird zunächst unterschieden, ob es sich um ein Befreiungsvorhaben, ein Ausnahme-, oder ein Genehmigungsvorhaben handelt.
Bei einem Ausnahme- oder Genehmigungsvorhaben wird zeitnah vom Fachbereich Umwelt geprüft, ob das Vorhaben zulässig ist.
Bei einem Befreiungsvorhaben ist eine Beteiligung des Naturschutzbeirates erforderlich. Diese erfolgt durch den Fachbereich Umwelt. Nach Zustimmung des Naturschutzbeirates wird die Befreiung für das Vorhaben erteilt.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Fachbereich Umwelt (FB 64)Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Marcus Klancicar E-Mail: marcus.klancicar@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8265 Fax: 02161 25-8279
Frau Kühbach-Moltzan E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8234 Fax: 02161 25-8279