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Liegenschaftskarten

Die amtliche Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW) ist ein Standardprodukt aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Der Kartenauszug stellt die Flurstücksgrenzen, Gebäude und Nutzungen maßstäblich dar und ist damit die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch. Die Liegenschaftskarte wird auch als Flurkarte, Katasterkarte oder Lageplan bezeichnet.

 

Die amtliche Liegenschaftskarte wird oft als Bestandteil z.B. folgender Antragsunterlagen verlangt:

  • Baugenehmigungsverfahren (Bauvoranfrage, Bauantrag, Nutzungsänderung)
  • zur Vorlage bei der Bank im Rahmen einer Grundstücksfinanzierung

Beispiel:

 

Liegenschaften

 

Sie können die Liegenschaftskarte ganz unkompliziert online bestellen. Gehen Sie dafür auf "Zum Online-Service" (roter Button unten).

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erhältlich als/Ausgabeformen:

  • analoger oder PDF-Auszug aus dem Liegenschaftskataster in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder 1:2.000
  • Einsichtnahme in die Liegenschaftskarte im Liegenschaftskataster der Stadt Mönchengladbach
  • Online-Einsicht in die Liegenschaftskarte über das Geodatenportal der Stadt Mönchengladbach
  • Bitte nutzen Sie unser Online-Bestellformular

Inhalt/Details:

Die Liegenschaftskarte gibt es als einfache Flurkarte NRW.

1. Flurkarte:

  • NRW-weit einheitliche Ausgabe aus dem Grunddatenbestand
  • Flurstücke und Gebäude
  • Angaben zur tatsächlichen Nutzung

Anwendung:

  • Anwendungen liegen überall dort, wo rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Kartendaten im großmaßstäbigen Bereich benötigt werden.
  • Z.B. zur Verwendung für Bauvorhaben oder Vervollständigung von Antragsunterlagen und Beleihungszwecken (Finanzierungen).

mehr darüber:

  • Die Liegenschaftskarte ist als flächendeckender Nachweis der Lage und Abgrenzung der Grundstücke die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
  • Die Liegenschaftskarte wird als Standardausgabe aus dem digitalen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) erzeugt

Erforderliche Unterlagen

Eine amtliche Liegenschaftskarte kann jeder beantragen, es ist dafür keine Vollmacht des Eigentümers nötig.

Weitere spezielle Unterlagen sind nicht erforderlich.

Nutzen Sie zur Bestellung bitte das Online-Formular. Telefonische oder Anträge per Fax können nicht bearbeitet werden. Alternativ nutzen Sie bitte den Postweg oder kommen einfach persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Geodatenzentrum vorbei.

 

Erforderliche Angaben:

Hinweis: Nur mit korrekten Angaben kann ihr Antrag bearbeitet werden.

 Angaben zu dem betroffenen Grundstück:

  • Flurstückskennzeichen (Gemarkung/Flur/Flurstück)

      oder

  • Adresse

Falls Ihnen die genauen und aktuellen Angaben nicht bekannt sind, erhalten Sie diese unter dem Geoportal.

Dort können Sie auch Ihre Angaben im Vorfeld überprüfen oder einen nicht amtlichen kostenfreien Ausdruck erstellen.

 

Rechnungsanschrift:

  • Privatpersonen: Alle Namen und Anschrift laut amtlichem Ausweisdokument.
  • Firmen: Angabe der offiziellen Firmenbezeichnung laut eintrag in z.B. das Handelsregister, das Gewerberegister, die Architektenkammer.

Die Rechnungsausstellung kann nur auf den Antragstellenden erfolgen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für eine Standardausgabe mit vollständigen Angaben beträgt in der Regel 1-2 Werktage.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), in den zur Zeit gültigen Fassungen und gelten somit einheitlich für das gesamte Bundesland.

 

Gebühren für analoge Standardausgaben der Liegenschaftskarte

  • Standardausgabe bis A3 je 30,00 Euro
  • Standardausgabe größer A3 zu je 60,00 Euro

 

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Fachbereich 62 - Liegenschaftskataster
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach
weitere Informationen...

 Kontakt

Team Geodaten
Tel.: 02161 25-9535

Liegenschaftskarten

Erhältlich als/Ausgabeformen:

  • analoger oder PDF-Auszug aus dem Liegenschaftskataster in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder 1:2.000
  • Einsichtnahme in die Liegenschaftskarte im Liegenschaftskataster der Stadt Mönchengladbach
  • Online-Einsicht in die Liegenschaftskarte über das Geodatenportal der Stadt Mönchengladbach
  • Bitte nutzen Sie unser Online-Bestellformular

Inhalt/Details:

Die Liegenschaftskarte gibt es als einfache Flurkarte NRW.

1. Flurkarte:

  • NRW-weit einheitliche Ausgabe aus dem Grunddatenbestand
  • Flurstücke und Gebäude
  • Angaben zur tatsächlichen Nutzung

Anwendung:

  • Anwendungen liegen überall dort, wo rechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Kartendaten im großmaßstäbigen Bereich benötigt werden.
  • Z.B. zur Verwendung für Bauvorhaben oder Vervollständigung von Antragsunterlagen und Beleihungszwecken (Finanzierungen).

mehr darüber:

  • Die Liegenschaftskarte ist als flächendeckender Nachweis der Lage und Abgrenzung der Grundstücke die amtliche Kartengrundlage für das Grundbuch und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
  • Die Liegenschaftskarte wird als Standardausgabe aus dem digitalen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) erzeugt

Eine amtliche Liegenschaftskarte kann jeder beantragen, es ist dafür keine Vollmacht des Eigentümers nötig.

Weitere spezielle Unterlagen sind nicht erforderlich.

Nutzen Sie zur Bestellung bitte das Online-Formular. Telefonische oder Anträge per Fax können nicht bearbeitet werden. Alternativ nutzen Sie bitte den Postweg oder kommen einfach persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Geodatenzentrum vorbei.

 

Erforderliche Angaben:

Hinweis: Nur mit korrekten Angaben kann ihr Antrag bearbeitet werden.

 Angaben zu dem betroffenen Grundstück:

  • Flurstückskennzeichen (Gemarkung/Flur/Flurstück)

      oder

  • Adresse

Falls Ihnen die genauen und aktuellen Angaben nicht bekannt sind, erhalten Sie diese unter dem Geoportal.

Dort können Sie auch Ihre Angaben im Vorfeld überprüfen oder einen nicht amtlichen kostenfreien Ausdruck erstellen.

 

Rechnungsanschrift:

  • Privatpersonen: Alle Namen und Anschrift laut amtlichem Ausweisdokument.
  • Firmen: Angabe der offiziellen Firmenbezeichnung laut eintrag in z.B. das Handelsregister, das Gewerberegister, die Architektenkammer.

Die Rechnungsausstellung kann nur auf den Antragstellenden erfolgen.

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW), in Verbindung mit dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), in den zur Zeit gültigen Fassungen und gelten somit einheitlich für das gesamte Bundesland.

 

Gebühren für analoge Standardausgaben der Liegenschaftskarte

  • Standardausgabe bis A3 je 30,00 Euro
  • Standardausgabe größer A3 zu je 60,00 Euro

 

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https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/62cc04acfa7c04677f4c12a0
Fachbereich 62 - Liegenschaftskataster
Anschrift
Harmoniestraße 25
41236 Mönchengladbach