Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Erforderliche Unterlagen
- Angaben über die im Jahr vor der Antragstellung erbrachten Pflegeleistungen, belegt durch die Summen- und Saldenliste
- Testat des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Spitzenverbandes
- Versorgungsvertrag (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge sind jährlich bis zum 01. März für das laufende Jahr zu stellen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Ausschlussfrist ist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anträge sind nach Möglichkeit online durch das Onlineformular einzureichen, formlose Anträge werden nicht akzeptiert.
Die Frist für das einzureichende Testat endet am 01. Mai des laufenden Jahres.
Die Auszahlung des Investitionskostenzuschusses erfolgt zum 1. Juli.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
FB AltenhilfeFliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: altenhilfe@moenchengladbach.de
weitere Informationen...