Anerkennung ausländischer Berufsausbildung in nichtakademischen Gesundheitsfachberufen - Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Für die Anerkennung überprüft zuerst die Bezirksregierung Münster, ob Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation entspricht. Grundlage dieser Prüfung sind Ihre Zeugnisse und einschlägigen Berufserfahrungen. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten objektiven Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung.
Erst im Anschluss können Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bei uns beantragen. Sie erhalten Ihre Urkunde, wenn Sie die subjektiven Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung der Urkunde gibt es folgende grundsätzliche Voraussetzungen:
- Sie wollen in Mönchengladbach arbeiten?
- Sie haben einen positiven Bescheid der Bezirksregierung Münster erhalten?
- Sie verfügen über eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung (in deutscher Sprache, nicht älter als 3 Monate)
- Sie verfügen über ein Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse, um Ihren Beruf in Deutschland ausüben zu können.
Allgemeine Informationen
Einfache Sprache:
Viele Menschen haben einen Beruf im Ausland gelernt.
Sie möchten in diesem Beruf in Deutschland arbeiten.
Dann muss eine deutsche Behörde prüfen: Dürfen diese Menschen in diesem Beruf in Deutschland arbeiten?
Dafür prüft die Behörde, ob der ausländische Berufs-Abschluss gleichwertig mit einem deutschen Berufs-Abschluss ist.
Diese Prüfung heißt: Anerkennungs-Verfahren.
Weiterführende Informationen
Sie haben weitere Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen?
- Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Behörde muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig?
- Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“: Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de).
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen, kann die Urkunde direkt ausgestellt und ggf. wunschgemäß versand werden. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer maximal 2 Wochen.
Kosten
Die Ausstellung der Urkunde: 60,00 €
Sollte ein Sprachtest notwendig sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von 80,00 € an.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG
Zuständige Abteilung
Fachbereich GesundheitAm Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
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