Bildungs- und Teilhabepaket
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Welche Leistungen gibt es?
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen (durch anklicken der Links erhalten Sie weitere Informationen):
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Schuljahr; 58 Euro zum 01.02. und 116 Euro zum 01.08.),
- die Beförderung von Schüler*innen zur Schule (tatsächliche Kosten),
- ergänzende, angemessene Lernförderung (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung (tatsächliche Kosten),
- die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Die große Bandbreite der Anbieter*innen und Beteiligten am Bildungspaket in Mönchengladbach finden Sie unter Anbieter*innen und Angebote. Hier stellen sich die Anbieter*innen aus den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Lernförderung vor.
Möchten Sie als Verein, Institution, Initiative oder Gruppe am Bildungspaket beteiligt sein, haben Sie im Anmeldeformular die Möglichkeit, Ihr Angebot darzustellen und Kontaktdaten zu übermitteln. In der Koordinierungsstelle wird Ihr Angebot dann geprüft und in die entsprechende Rubrik eingepflegt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen vom Jobcenter nach dem SGB II
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales und Wohnen
- Wohngeld von der Wohngeldstelle des Fachbereichs Soziales und Wohnen
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag ein. Diesen können Sie auch direkt online (siehe roter Button unten) einreichen. Weitere notwendige Unterlagen finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen schnellstmöglich.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und KinderzuschlagsberechtigteAachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: bildungspaket@moenchengladbach.de
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