Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerbeförderung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Kosten für die Schülerbeförderung sind in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Schule und Sport: Schülerfahrkosten
Diese Ansprüche gehen einem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. Eine Erstattung der Kosten kommt daher nur dann in Betracht, wenn kein Anspruch nach der Schülerfahrtkostenverordnung besteht oder ein Eigenanteil zu zahlen ist.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 4 SGB II; § 34 Abs. 4 SGB XII
Zuständige Abteilung
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und KinderzuschlagsberechtigteAachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: bildungspaket@moenchengladbach.de
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