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Bildungs- und Teilhabepaket: Soziale & kulturelle Teilhabe (z.B. Vereinsbeiträge)

Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Mit den Leistungen von 15 Euro monatlich zur sozialen und kulturellen Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Beiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein, Heimatverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Nicht umfasst sind Fahrkosten, Kinoveranstaltungen sowie Aktivitäten, die ein geringes Potenzial bei der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen haben und überwiegend der Unterhaltung dienen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Anbieter*innen und ihre Angebote für Kinder und Jugendliche geeignet sind.

Voraussetzungen

Berechtigte Leistungsempfänger sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen als Leistungsanbieter:

  • öffentliche Träger*innen, anerkannte Träger*innen der freien Jugendhilfe
  • Mitgliedsverein/-verband des Stadtsportbundes

Andere Anbieter*innen können die Anerkennung unter Vorlage geeigneter Qualifikationsnachweise, einer gültigen Gewerbeerlaubnis und ggf. eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als zwei Jahre) bei der Koordinierungsstelle im Fachbereich Soziales und Wohnen beantragen.

Weiterführende Informationen

Neben den Sportanbieter*innen unter Anbieter*innen und Angebote erhalten Sie weitere Informationen beim Stadtsportbund Mönchengladbach: mg-sport.de

Formulare, Dokumente

Die Leistungserbringung erfolgt nach Vorlage eines Nachweises der Leistungsanbieter*innen oder einer Erklärung einer erziehungsberechtigten Person über entstehende Kosten durch Überweisung (monatliche Pauschale von 15 Euro als Geldleistung).


Die Teilhabeleistungen können monatlich oder für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus beansprucht werden.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

(§ 6b BKGG i.V.m.) § 28 Abs. 7 SGB II; § 34 Abs. 7 SGB XII

Bildungs- und Teilhabepaket: Soziale & kulturelle Teilhabe (z.B. Vereinsbeiträge)

Mit den Leistungen von 15 Euro monatlich zur sozialen und kulturellen Teilhabe soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Beiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportverein, Heimatverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht),
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),
  • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).

Nicht umfasst sind Fahrkosten, Kinoveranstaltungen sowie Aktivitäten, die ein geringes Potenzial bei der Einbindung in soziale Gemeinschaftsstrukturen haben und überwiegend der Unterhaltung dienen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Anbieter*innen und ihre Angebote für Kinder und Jugendliche geeignet sind.

Neben den Sportanbieter*innen unter Anbieter*innen und Angebote erhalten Sie weitere Informationen beim Stadtsportbund Mönchengladbach: mg-sport.de

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Bildungs- und Teilhabeleistungen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach