Online Halterauskunft
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen
Rechtliche Voraussetzungen:
Die Übermittlung von Halter:innen- beziehungsweise Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist in § 39 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und die entsprechenden Gründe in ihrem oder seinem Antrag darlegen. Die Zulassungsstelle prüft anhand dieser Gründe, ob die Auskunft erteilt werden kann. Sie darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden. Je nach Art der Daten, über die Auskunft gewünscht wird, ist es zudem Voraussetzung, dass der oder die Antragsteller:in sie auf andere Weise entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.
Erforderliche Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und der vertretenden Person sind vorzulegen.
Allgemeine Informationen
Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung nach Möglichkeit die Online Antragsfunktion (roter Button unten).
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Arbeitstage nach Eingang des Antrags.
Kosten
5,10 € Pro Auskunft
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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