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Parkerleichterung für soziale Dienste

Beantragung einer Parkerleichterung für soziale Dienste

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein
  • Bilder vom Fahrzeug

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Parkerleichterung für 1 Jahr: 173€

Parkerleichterung für 3 Jahre: 403€

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie Erlass des Ministeriums für Bauen , Wohnen und Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015

Zuständige Abteilung

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
Parkerleichterung für soziale Dienste

Soziale Dienste, wie karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, eine Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung der Parkplatzsuche beantragen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

  • Fahrzeugschein
  • Bilder vom Fahrzeug

Parkerleichterung für 1 Jahr: 173€

Parkerleichterung für 3 Jahre: 403€

Pflegedienst, Pflegedienste, soziale Dienste, sozialer Dienst, ambulante Pflege, ambulanter Dienst, Pflege, Dienst
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6376191447a5850db8d612af
Erlaubnisse nach der StVO
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach