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Gesundheitszeugnis

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Der Begriff "Gesundheitszeugnis" steht mit folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang,
bitte wählen Sie:

 

Für die Mitarbeit im Lebensmittelbereich

(Arbeit in Restaurants, Küchen, Lebensmittelhersteller, usw...)
Belehrung (Bescheinigung des Gesundheitsamtes) / Erstbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben nach § 43 IfSG 
Durchführung von Belehrungen nach § 43 IfSG    
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Belehrung Lebensmittelbetriebe

oder

Gesundheitszeugnisse für Menschen

(z. B: Allgemeine Beratungen in Gesundheitsfragen, Begutachtungen, Reisemedizinische Beratung, Beratung und Begutachtung bei gesundheitlichen Problemen von Hilfeempfängern für das Sozialamt, Personenbezogene Gutachten)
Informationen siehe Amtsärztlicher Dienst

oder

Gesundheitszeugnisse für Tiere

(mit Tier ins Ausland verreisen, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis)
Informationen siehe Tiere im Reiseverkehr

oder

Gesundheits- und Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln und Produkten

(z. B.: Lebensmittelüberwachung, Überwachung des Handels mit Lebensmitteln, Beratung bei Bauvorhaben im Lebensmittelbereich, Betriebskontrollen)
Informationen siehe Verbraucherschutz

oder

Gesundheitsaufsicht / Gesundheits- und Hygienetechnik

(z. B.: Beratung in Fragen des Infektionsschutzes, Desinfektionen,Orts- und Wohnungshygiene, Beratung bei ansteckenden Krankheiten, Ermittlungen bei Infektionserkrankungen gem. §§ 6/7 Infektionsschutzgesetz, Trink- und Badewasserüberwachung, Überwachung der Hygieneanforderungen in Einrichtungen)
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Hygiene- und Gesundheitsaufsicht und -technik

 

 

Gesundheitszeugnis

Der Begriff "Gesundheitszeugnis" steht mit folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang,
bitte wählen Sie:

 

Für die Mitarbeit im Lebensmittelbereich

(Arbeit in Restaurants, Küchen, Lebensmittelhersteller, usw...)
Belehrung (Bescheinigung des Gesundheitsamtes) / Erstbelehrungen nach Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben nach § 43 IfSG 
Durchführung von Belehrungen nach § 43 IfSG    
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Belehrung Lebensmittelbetriebe

oder

Gesundheitszeugnisse für Menschen

(z. B: Allgemeine Beratungen in Gesundheitsfragen, Begutachtungen, Reisemedizinische Beratung, Beratung und Begutachtung bei gesundheitlichen Problemen von Hilfeempfängern für das Sozialamt, Personenbezogene Gutachten)
Informationen siehe Amtsärztlicher Dienst

oder

Gesundheitszeugnisse für Tiere

(mit Tier ins Ausland verreisen, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis)
Informationen siehe Tiere im Reiseverkehr

oder

Gesundheits- und Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln und Produkten

(z. B.: Lebensmittelüberwachung, Überwachung des Handels mit Lebensmitteln, Beratung bei Bauvorhaben im Lebensmittelbereich, Betriebskontrollen)
Informationen siehe Verbraucherschutz

oder

Gesundheitsaufsicht / Gesundheits- und Hygienetechnik

(z. B.: Beratung in Fragen des Infektionsschutzes, Desinfektionen,Orts- und Wohnungshygiene, Beratung bei ansteckenden Krankheiten, Ermittlungen bei Infektionserkrankungen gem. §§ 6/7 Infektionsschutzgesetz, Trink- und Badewasserüberwachung, Überwachung der Hygieneanforderungen in Einrichtungen)
Informationen siehe Gesundheitsschutz / Hygiene- und Gesundheitsaufsicht und -technik