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Verlängerung eines Schengenvisums (C-Visum)

Sie sind mit einem Visum eingereist, das für einen geplanten Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten, zum Beispiel zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen, ausgestellt wurde (ein so genannten Schengenvisum)

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Besuchs- und Geschäftsaufenthalte sind so genannte Kurzaufenthalte. Das sind Aufenthalte im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Tag der ersten Einreise an.

Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Keine Erwerbstätigkeit in diesem Sinne sind zum Beispiel geschäftliche Besprechungen, die im Auftrag einer ausländischen Firma durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Aufenthalt in Mönchengladbach
  • Gültiges Reisedokument, welches noch 3 Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist.
  • Nachweis einer Krankenversicherung für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer. Z.B. Verpflichtungserklärung eines im Bundesgebiet lebenden Verpflichtungsgebers.
  • Nachweis über die Finanzierung der Ausreise (z.B. Flugticket)
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto")
  • Sonstige Nachweise, die die vorgetragenen Gründen belegen (z.B. ärztliche Atteste, Bescheinigung für Ausfall von Flugverbindungen).

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich müssen folgende Dokumente zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen:

  • Pass mit dem gültigen Visum
  • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
    • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherung
    • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.

Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.

Allgemeine Informationen

Ein Schengen-Visum (Visumkategorie C) berechtigt in der Regel zur Einreise, Durchreise und zum Aufenthalt in allen Schengener Staaten. Die Verlängerung eines solchen Visums ist daher nur in Ausnahmefällen möglich und richtet sich nicht nach nationalem (deutschen) Recht, sondern nach Artikel 33 des Visakodex.

Ein Visum kann verlängert werden, wenn das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegt werden und diese die rechtzeitige Ausreise verhindern. In diesen Fällen gilt das verlängerte Visum bis zu 90 Tage weiterhin für den gesamten Schengen-Raum. Eine Verlängerung darüber hinaus kann nur als nationales Visum für das Bundesgebiet erteilt werden.

Sollten sonstige wichtige persönliche Belange vorliegen, die nicht zwingend eine rechtzeitige Ausreise verhindern, kann das Visum ggfs. als sogenanntes nationales Visum verlängert werden. Dieses Visum gilt dann nur für Deutschland.

Ist der Aufenthaltszeitraum des Schengenvisums abgelaufen, besteht kein Aufenthaltstitel mehr, sodass sich der Ausländer „ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ in Deutschland aufhält gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Er ist damit auch vollziehbar ausreisepflichtig.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. sofortige Ausstellung

Rechtliche Grundlagen

Verlängerung eines Schengenvisums (C-Visum)

Besuchs- und Geschäftsaufenthalte sind so genannte Kurzaufenthalte. Das sind Aufenthalte im gemeinsamen Gebiet der Schengen-Staaten von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten vom Tag der ersten Einreise an.

Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt. Keine Erwerbstätigkeit in diesem Sinne sind zum Beispiel geschäftliche Besprechungen, die im Auftrag einer ausländischen Firma durchgeführt werden.

Grundsätzlich müssen folgende Dokumente zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vorliegen:

  • Pass mit dem gültigen Visum
  • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
    • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherung
    • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.

Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach