Negativbescheinigung - Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.
Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Antrag N – Antragsvordruck
- Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
- Informationen zum Datenschutz
- Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person
Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.
Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.
Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität
- Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
- Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend)
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Voraussetzungen
Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie vom BVA eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen mitgeteilt wird.
Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.
Sie werden informiert, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.
Die Negativbescheinigung übersenden wir mit der Gebührenforderung regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Bescheinigung.
Teilen Sie dem BVA Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!
Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie dem BVA unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.
Erforderliche Unterlagen
Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.
Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität
- Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
- Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)
- Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
- Auszug aus dem deutschen Melderegister
- Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
- Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
- Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend)
- Adoptionsunterlagen
- Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
- Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Allgemeine Informationen
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung direkt beim Bundesverwaltungsamt Köln ein.
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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