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Negativbescheinigung - Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, feststellen zu lassen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Ist dies der Fall, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt. Diese können Sie online über "Zum Online-Service" (roter Button unten) beim Bundesverwalltungsamt beantragen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

  • Antrag N – Antragsvordruck
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.

 

Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

  • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

 

Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

 

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Voraussetzungen

 

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie vom BVA eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen mitgeteilt wird.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Sie werden informiert, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Die Negativbescheinigung übersenden wir mit der Gebührenforderung regelmäßig an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Bescheinigung.

 

Teilen Sie dem BVA Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie dem BVA unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann  an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

 

Erforderliche Unterlagen

 

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.

 

Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

  • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  •  

 

Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

 

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

Allgemeine Informationen

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung direkt beim Bundesverwaltungsamt Köln ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

 

Negativbescheinigung - Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung: 

  • Antrag N – Antragsvordruck
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich lesbar, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.

 

Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

  • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)

 

Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

 

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)

 

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben – als einfache Kopien beifügen.

 

Mögliche Urkunden zum Nachweis Ihrer Abstammung und Identität

  • Ihre Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Ihr aktuelles gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  •  

 

Mögliche Nachweise zum Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (soweit vorhanden)

  • Deutsche Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel und Visa
  • Auszug aus dem deutschen Melderegister
  • Frühere deutsche Personaldokumente (z. B. deutscher Reisepass, Personalausweis; Kinderausweis)
  • Unterlagen über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde)
  • Unterlagen über den freiwilligen Beitritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates

 

Weitere hilfreiche Unterlagen (soweit zutreffend) 

  • Adoptionsunterlagen
  • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
  • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Kindern bis 16 Jahren)
Nichtbestehen deutsche Staatsangehörigkeit, Negativbescheinigung, Fortbestehen deutsche Staatsangehörigkeit, Feststellung, Ausstellung einer Bescheinigung
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung_Start/Negativbescheinigung/01_Informationen_Negativbescheinigung/01_02_FN_wie_geht_es/01_02_FN_wie_geht_es_node.html
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach