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Erlaubnis für Versicherungsvermittler*innen und Versicherungsberater*innen

Versicherungsvermittler ist, wer gewerbsmäßig für seine Kunden Versicherungsschutz beschafft, ausstattet oder abwickelt, ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein. Für seine Tätigkeiten erhält er von den Versicherungsnehmern regelmäßig eine Provision.

 

Versicherungsberater dagegen dürfen von Versicherungsunternehmen keinerlei wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sie werden ausschließlich von ihren Kunden auf Honorarbasis vergütet.

 

Als Versicherungsvermittler oder -berater dürfen Sie nur tätig werden, wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer gewerbsmäßig  

  • den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
  • über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten

will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.

Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und –berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

Weiterhin können Sie für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen:

  • Versicherungsberater*in - Erlaubnis - hier geht es zum Online-Antrag
  • Versicherungsberater*in - Erteilung - hier geht es zum Online-Antrag

Wenn Sie Versicherungen nur ergänzend zu den im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie eine Befreiung von der Erlaubnis gem. § 34d GewO über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen:

  • Versicherungsvermittler*in - Befreiung - hier geht es zum Online-Antrag

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

 

Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

 

Voraussetzungen

siehe IHK Mittlerer Niederrhein

Erforderliche Unterlagen

siehe IHK Mittlerer Niederrhein

Allgemeine Informationen

Mit der erteilten Erlaubnis können Sie Ihre Tätigkeit auch grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben, sofern Sie dies Ihrer zuständigen Behörde bei der Antragstellung oder nachträglich mitteilen. Sie brauchen bzw. können dann keine zusätzliche Erlaubnis in dem betreffenden EU-Land beantragen.

Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Vermittlerregister anmelden.

Gebundene Vermittler benötigen keine Erlaubnis. Diese werden über ihr Versicherungsunternehmen im Vermittlerregister eingetragen

Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachfrau/-mann IHK“ werden in Kooperation mit der IHK Düsseldorf durchgeführt. Termine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der IHK Düsseldorf.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
  • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
  • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
  • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
  • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
  • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 34d GewO (Gewerbeordnung)

Zuständige Abteilung

IHK Mittlerer Niederrhein
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
E-Mail: ihk@mittlerer-niederrhein.ihk.de

Tel.: 02161 241-0
weitere Informationen...
Erlaubnis für Versicherungsvermittler*innen und Versicherungsberater*innen

Wer gewerbsmäßig  

  • den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln oder
  • über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten

will, benötigt dafür in der Regel eine Erlaubnis.

Wenn Sie als selbstständige*r Versicherungsberater*in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Für die Bürgerschaft der Stadt Mönchengladbach ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig. Diese ist ebenfalls für die Rücknahme und den Widerruf der Erlaubnis zuständig.

Erlaubnisse für Versicherungsvermittler und –berater sowie die Eintragung ins Vermittlerregister können hier vorgenommen werden. Gewerbsmäßig tätige Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, sich in einem Online-Register, dem Vermittlerregister, verzeichnen zu lassen.

Weiterhin können Sie für Ihre Erlaubnis, Erteilung, Befreiung gem. § 34d GewO das Wirtschafts-Service-Portal.NRW nutzen:

  • Versicherungsberater*in - Erlaubnis - hier geht es zum Online-Antrag
  • Versicherungsberater*in - Erteilung - hier geht es zum Online-Antrag

Wenn Sie Versicherungen nur ergänzend zu den im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit gelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln, können Sie eine Befreiung von der Erlaubnis gem. § 34d GewO über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen:

  • Versicherungsvermittler*in - Befreiung - hier geht es zum Online-Antrag

Bei Schwierigkeiten mit dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de.

 

Wichtig: Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie zudem bei der Stadt Mönchengladbach Ihr Gewerbe anmelden.

 

nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):

  • Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
  • Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
  • Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
  • Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
  • Änderung der Registerdaten = 27,00 €
  • Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €

Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.

Versicherung, Beratung, Absicherung, Tätigkeit im Versicherungsgewerbe, Versicherungsgewerbe, Versicherungsvermittlung, Versicherungsberatung
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/34d
IHK Mittlerer Niederrhein
Anschrift
Bismarckstraße 109
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 241-0