Anzeigepflichtige Hunde - "Große Hunde"
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
weitere Informationen zu Hundehaltung
Die Haltung eines großen Hundes ist beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Große Hunde sind, nach den Regelungen des Landeshundegesetzes, mindestens 40 cm groß oder 20 kg schwer.
Für die Haltung benötigen Sie keine Erlaubnis. Jedoch sind Sie verpflichtet die Aufnahme eines Hundes anzuzeigen.
Zusätzlich zum Anzeigeformular (Online-Antrag) müssen Sie die untenstehenden Unterlagen einreichen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Kontaktpersonen (Kontaktformular) gerne zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeigeformular (Online-Antrag)
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für den Hund (Versicherungsschein)
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip (Foto des Impfausweises mit Abbildung der Chipnummer)
- Sachkundenachweis
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
- Anzeige der Haltung eines großen Hundes: 25,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
allgemeine OrdnungsangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Herr N.N. Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6281 Fax: 02161 25-6299
Frau Krüers Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6242 Fax: 02161 25-6299
Frau Over Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6252 Fax: 02161 25-6263
Frau Tomski Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6249 Fax: 02161 25-6299