Jugendförderung: Schulung Ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
- In der Regel werden TN (Alter: ab 13 Jahre) mit Wohnsitz in Mönchengladbach gefördert (bis zu 20 % der TN können mitgefördert werden, auch wenn diese nicht in Mönchengladbach, sondern in einer angrenzenden Kommune wohnhaft sind; maximal aber 10 Personen).
- Ehrenamtliche Betreuungspersonen werden wie TN bezuschusst; diese werden auch gefördert, wenn sie nicht in Mönchengladbach wohnhaft sind (es wird 1 Betreuungsperson pro 6 geförderte TN berücksichtigt, bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen können auch 2 Personen pro 6 geförderte TN berücksichtigt werden).
- Die Maßnahme muss von qualifizierten Kräften durchgeführt werden (Qualifikation oder Erfahrung im jeweiligen Themenfeld); eine verantwortliche Leitungsperson muss benannt werden.
- Mindestens 3 Personen müssen an einer Maßnahme teilnehmen.
- Beim Betreuungsschlüssel ist ein Verhältnis von mindestens 1 Betreuungsperson pro 12 TN zu gewährleisten.
- Bei Maßnahmen mit TN unterschiedlichen Geschlechts ist grundsätzlich Betreuungspersonal unterschiedlichen Geschlechts zu gewährleisten (sollte eine Maßnahme dadurch nicht stattfinden können, sind individuelle Regelungen mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie abzustimmen).
- Es werden maximal 5 Tage pro Maßnahme gefördert.
- Bildungsarbeit nach 23.00 Uhr wird bei der Förderung nicht berücksichtigt.
- Pro Person und Jahr können maximal 25 Schulungstage gefördert werden.
Höhe des Zuschusses
Die Schulungsmaßnahmen werden mit Förderpauschalen je Tag und TN wie folgt bezuschusst:
- mindestens 2,5 Zeitstunden Bildungsarbeit (Halbtagesveranstaltungen) mit bis zu 6,00 €
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung (Tagesveranstaltung) mit bis zu 12,00 €*
- mindestens 5 Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung mit bis zu 24,00 €*
Maßnahmen mit mindestens 12 Zeitstunden Bildungsarbeit und mindestens 1 Übernachtung werden pauschal mit bis zu 54,00 € je TN bezuschusst.
*Werden an einzelnen Tagen mehr als 5 Schulungsstunden durchgeführt, können die Mehrstunden mit den Tagen „verrechnet“ werden, an denen weniger Bildungsstunden stattfinden – entscheidend ist die Gesamtsumme der Bildungsstunden und die Anzahl der Übernachtungen.
Die Summe der möglichen Förderpauschale beträgt maximal 100 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme.
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular (dieses beinhaltet u.a. ein Kurzkonzept/Programm für die geplante Maßnahme, inklusive der gewählten Methoden und Ziele)
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Ehrenamtliche Akteure in der Jugendarbeit ab 13 Jahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946