Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Freizügigkeitsrecht / Erhebungsbogen für Unionsbürger
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und deren Familienangehörigen genießen in Deutschland ein uneingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Voraussetzung für die Einreise ist zunächst lediglich ein gültiges Passdokument. Für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt kommen weitere Voraussetzungen hinzu; insbesondere sind ausreichende eigene Existenzmittel und ein gültiger Krankenversicherungsschutz erforderlich.
Die Anmeldung kann, wie auch bei deutschen Staatsangehörigen, vollständig bei der Meldebehörde abgewickelt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-53390
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Kontakt
Mitarbeitende Ausländerangelegenheiten Tel.: 02161 25-0