Freizügigkeitsrecht / Erhebungsbogen für Unionsbürger
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und deren Familienangehörigen genießen in Deutschland ein uneingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Voraussetzung für die Einreise ist zunächst lediglich ein gültiges Passdokument. Für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt kommen weitere Voraussetzungen hinzu; insbesondere sind ausreichende eigene Existenzmittel und ein gültiger Krankenversicherungsschutz erforderlich.
Die Anmeldung kann, wie auch bei deutschen Staatsangehörigen, vollständig bei der Meldebehörde abgewickelt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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