Pflichtumtausch Papierführerschein
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Pflicht zum Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grauer- /rosafarbener Papierführerschein):
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
III. Ausnahmen:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (biometrisch 35 mm x 45 mm) - kann im hauseigenen Passbildautomaten erstellt werden.
- bisheriger Führerschein
- bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.
Sofern Ihr Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei.
Die Karteikartenabschrift bitte senden an:
fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de oder per Fax an (02161) / 25-6119.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Weiterführende Informationen
Gerne können Sie hier auch online einen Termin vereinbaren.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein) - 26,50 Euro
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-6119
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