Übernahme Heimkosten in Form von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Barbetrag und Bekleidungspauschale sowie Grundsicherung in Einrichtungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Heimplatz voll zu bezahlen, können Pflegewohngeld sowie Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) beantragt werden.
Pflegewohngeld ist eine Leistung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG
NRW). Pflegebedürftige, die pflegeversichert sind, mindestens den Pflegegrad 2 erreichen und nicht in der Lage sind, die Kosten der Heimpflege vollständig aus ihrem Einkommen und/oder aus ihrem Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse sicherzustellen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Pflegewohngeld.
Das Pflegewohngeld dient der Förderung der Investitionskosten der Einrichtungen. Mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person beziehungsweise ihrer Vertreterin oder ihres Vertreters kann die Antragstellung durch die Trägerin oder den Träger der Einrichtung erfolgen. Alternativ ist die Antragsstellung über den Heimbewohner/Bevollmächtigten möglich.
Soweit die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, kann das Pflegewohngeld - im Gegensatz zur Sozialhilfe - auch für bis zu 3 Monate vor Antragstellung rückwirkend gewährt werden. Die Leistung wird in der Regel für den Zeitraum eines Jahres bewilligt.
Vermögen ist nur einzusetzen, soweit dieses eine Vermögensschongrenze bei Einzelpersonen in Höhe von 10.000 € (bei Ehepaaren: 15.000 €) überschreitet.
Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) wird gewährt, soweit dem Heimbewohner*in und ggf. seinem Ehegatten*in die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen und Vermögen, dem Pflegewohngeld sowie den Leistungen der Pflegekasse nicht zuzumuten ist. Vermögen ist nur einzusetzen, soweit dieses eine Vermögensschongrenze bei Einzelpersonen in Höhe von 10.000 € (bei Ehepaaren: 20.000 €) überschreitet.
Für die Bearbeitung der Pflegewohngeld- sowie Sozialhilfeanträge von Personen, die vor der Heimaufnahme in der Stadt Mönchengladbach gewohnt haben, ist der Fachbereich Altenhilfe zuständig.
Weiterführende Informationen können Sie dem Hinweisschreiben zum Antrag auf Übernahme der Heimunterbringungskosten sowie Antrag auf Pflegewohngeld in der Rubrik „Formulare“ entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
-
Behindertenausweis
-
Vorsorgevollmacht oder ggf. Betreuungsurkunde, falls eine Betreuung eingerichtet ist
-
Konto-/ /Depotauszüge mindestens der letzten sechs Monate
-
Krankenversicherungsnachweis
-
Mietvertrag (Kündigungsschreiben und Kündigungsbestätigung)
-
Einkommensnachweis (z.B. Rentenbescheide)
-
Nachweis, falls Angehörige im Krieg gefallen oder vermisst sind
-
Personalausweis
-
Einstufungsbescheid der Pflegekasse
-
Stammbuch
-
Vermögensnachweise
(Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen)
-
Nachweise über Versicherungen (z.B. Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung)
-
Grabpflegeverträge / Bestattungsvorsorgeverträge
-
Angaben zu Immobilien und Wohneigentum (Abgabe Versicherung, Grundbesitzabgaben, Finanzierung, Grundbuchauszug)
-
Mietvertrag
-
Sonstige Vermögenswerte (z.B. Wertpapiere / Tagesgeldguthaben / Lebensversicherung / Kfz)
-
Wohngeldbescheid / Grundsicherungsbescheid
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Für die Nutzung der Online-Dienstleistung benötigen Sie:
-
ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (Basisregistrierung)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Als frühester Zeitpunkt zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten durch Sozialhilfe ist das Bekanntwerden beim Sozialhilfeträger entscheidend. Es gilt das Datum, an dem der Sozialhilfeträger erstmals Kenntnis vom Hilfebedarf erlangt hat (z. B. durch Antragstellung, formlose Mitteilung oder telefonische Vorsprache). Für die Bewilligung von Pflegewohngeld ist die schriftliche Beantragung ausschlaggebend.
Kosten
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Zuständige Abteilung
FB Altenhilfe (wirtschaftliche Altenhilfe)Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: wirtschaftliche-altenhilfe@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
N. N. (A - Kug) Teamleitung Tel.: 02161 25-6739
Frau Wefers (A – Bror) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6730
N. N. (Bros - Di) Tel.: 02161 25-6744
Frau Rocholl (Dj – For) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6731
Frau Brosenbauch (Fos - Heg) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6740
Frau Hartwig-Müller (Kuh - Z) Teamleitung Tel.: 02161 25-6737
Frau Koob (Kuh-Mue) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6738
Frau Hommers (Muf - Raa) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6741
Herr Int-Veen (Rab - Schoe) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6745
N. N. (Schof - Vek) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6734
Frau Tasan (Vel - Z) Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6736