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Antrag auf Investitionskostenzuschuss

Die Träger von Einrichtungen der Tages-, Nacht-, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege haben die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für den Bereich der Investitionskosten zu beantragen. Die Zuschüsse werden für die Tage gewährt, an denen ein Platz durch pflegebedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Mönchengladbach tatsächlich genutzt worden ist.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzungen

1. Der Antrag ist vom Träger der Einrichtung zu stellen. Antragsberechtigt sind nicht die Pflegebedürftigen selbst.

2. Die Pflegeeinrichtung muss sich in NRW befinden und über einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI verfügen.

3. Die Pflegeeinrichtung muss über einen gültigen Feststellungsbescheid des zuständigen Landschaftsverbandes zur Höhe der täglichen Investitionskosten verfügen.

4. Für die aufgenommenen Personen muss einen Pflegebedarf im Sinne des SGB XI nachgewiesen werden (z.B. durch den Bescheid der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades).

5. Die Personen, für deren Nutzung die Pflegeeinrichtung den Antrag stellt, müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mönchengladbach haben. Den Pflegebedürftigen selbst dürfen die Investitionskosten durch den Träger der Pflegeeinrichtung nicht in Rechnung gestellt werden.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Für jeden Monat ist ein separater Antrag zu stellen, der bis zum 15. des Folgemonats bei der Stadt Mönchengladbach eingegangen sein muss. Fristwahrend können Anträge auch über die E-Mail-Adresse am Seitenende gestellt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

FB Altenhilfe
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
E-Mail: altenhilfe@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Mösgen
Tel.: 02161 25-6701

Antrag auf Investitionskostenzuschuss

Es fallen keine Kosten an.

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FB Altenhilfe
Anschrift
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach