Meldebescheinigung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wird ein Nachweis über eine aktuelle Wohnanschrift benötigt, kann eine (einfache) Meldebescheinigung mit folgenden Inhalten ausgestellt werden:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort
- derzeitige Anschriften
In bestimmten Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer erweiterten Meldebescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt. Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt für die Anmeldung einer Eheschließung gefordert, oder bei ausländischen Personen zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Antragsmöglichkeiten
Sie können die Meldebescheinigung auch online (siehe roter Button unten: Zum Online-Service) beantragen:
Bitte bedenken Sie, dass Sie für den Online-Antrag einen elektronischen Personalausweis mit funktionierender PIN oder elektronischen Aufenthaltstitel sowie ein Konto beim BundID und die AusweisApp - Startseite (bund.de). benötigen. Die Meldebescheinigung erhalten Sie sofort und kostenfrei über den Online-Service.
Alternativ gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Wird ein Nachweis über eine aktuelle Wohnanschrift benötigt, kann eine (einfache) Meldebescheinigung mit folgenden Inhalten ausgestellt werden:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort
- derzeitige Anschriften
In bestimmten Fällen kann eine erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung) ausgestellt werden. Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer erweiterten Meldebescheinigung auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt. Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt für die Anmeldung einer Eheschließung gefordert, oder bei ausländischen Personen zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Antragsmöglichkeiten
Sie können die Meldebescheinigung auch online (siehe roter Button unten: Zum Online-Service) beantragen:
Bitte bedenken Sie, dass Sie für den Online-Antrag einen elektronischen Personalausweis mit funktionierender PIN oder elektronischen Aufenthaltstitel sowie ein Konto beim BundID und die AusweisApp - Startseite (bund.de). benötigen. Die Meldebescheinigung erhalten Sie sofort und kostenfrei über den Online-Service.
Alternativ gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- schriftlich beim Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen, 41050 Mönchengladbach
- per E-Mail an einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
- per Fax unter der Nummer 02161-2553195
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt ist die Person, deren personenbezogenen Daten im Melderegister gespeichert sind.
- Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter die Meldebescheinigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel oder Nationalpass
- Bei einer schriftlichen Beantragung ist eine Kopie der vorgenannten Ausweisdokumente beizufügen.
Allgemeine Informationen
In- und ausländische Rentenversicherungsträger benötigen gelegentlich Bescheinigungen, dass Rentenbezieher noch leben (Lebensbescheinigung). Mit einer (einfachen) Meldebescheinigung wird - wie vorstehend dargestellt - bescheinigt, dass eine Person im Melderegister gespeichert ist und dort mit dem Personenstatus „lebend“ geführt wird. Von daher sollten Rentenversicherungsträger im Regelfall eine (einfache) Meldebescheinigung akzeptieren. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei dem anfragenden Rentenversicherungsträger.
Allerdings akzeptieren ausländische Rentenversicherungsträger die Meldebescheinigung gelegentlich nicht. Es wird hier oftmals eine Bestätigung auf besonderen Vordrucken oder von zusätzlichen Daten, die über die Daten einer Meldebescheinigung hinausgehen, verlangt. Diese Vordrucke können durch den Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen kann eine Bestätigung aber durch das Service-Centrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Lürriper Straße 52, 41065 Mönchengladbach, erfolgen. Voraussetzung ist aber eine persönliche Vorsprache des Rentenempfängers. Eine Vollmacht reicht nicht aus.
Nähere Informationen zur Erreichbarkeit und zu den Öffnungszeiten der Deutschen Rentenversicherung in Mönchengladbach erhalten Sie hier oder unter der Telefonnummer 02161/49701.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
- Sofort beim Online-Antrag mit eID-Funktion.
- Die Bearbeitungsdauer von schriftlich, per E-Mail oder per Fax gestellten Anträgen richtet sich nach aktuellen Antragsaufkommen und kann ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Meldebescheinigung: 9,00 €
- online mit eID beantragt: gebührenfrei
- für gesetzliche Rentenversicherungsträger: gebührenfrei
- für private oder ausländische Rentenversicherungsträger: 9,00 €
Sie können die Meldebescheinigung online mit den folgenden elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte) beantragen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center
Tel.:
02161 25-54321
Fax:
02161 25-53195
Meldestelle Rheydt
Tel.:
02161 25-54321
Fax:
02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen
Tel.:
02161 25-7110
Fax:
02161 25-7199
Meldestelle Hardt
Tel.:
02161 25-7210
Fax:
02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk
Tel.:
02161 25-7510
Fax:
02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen
Tel.:
02161 25-7710
Fax:
02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen
Tel.:
02161 25-7810
Fax:
02161 25-7899
Meldestelle Wickrath
Tel.:
02161 25-7910
Fax:
02161 25-7999