Eintragung ins Vermittlerregister nach § 11a
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Als Versicherungsvermittler*in oder -berater*in dürfen Sie nur tätig werden, wenn Sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Auch Ihre Mitarbeiter*innen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, müssen Sie unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit zur Eintragung im Register anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Damit die IHK Ihnen die Erlaubnis erteilen kann, müssen Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) sowie ausreichende Sachkunde nachweisen.
Folgende aktuelle Unterlagen (nicht älter als 3 Monate) sind erforderlich:
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde, Belegart 9
- Bescheinigung in Steuersachen (Finanzamt Mönchengladbach)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (online unter www.vollstreckungsportal.de)
- Auszug aus dem Insolvenzregister (Amtsgericht Mönchengladbach)
- Versicherungsbestätigung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis: Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK oder „Alte-Hasen-Regelung“ ununterbrochene Tätigkeit als Vermittler/Berater seit dem 31.08.2000 oder Gleichgestellte Berufsqualifikation (http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/__5.html)
Bei einem Antrag als juristische Person gilt folgendes:
Für die juristische Person sind die Nachweise 2 – 6 beizubringen und für den/die Geschäftsführer die Nachweise 1; 2; und 7.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
nach Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein (Preisangaben ohne Gewähr):
- Erlaubnisverfahren als Versicherungsvermittler*in oder berater*in = 292,00 €
- Erlaubnisbefreiung als produktakzessorische*r Vermittler*in = 193,00 €
- Registrierung Gewerbetreibende*r = 85,00 €
- Registrierung Antragsteller*in = 13,00 €
- Änderung der Registerdaten = 27,00 €
- Ergänzung weiterer EU-Staaten = 27,00 €
Mit Eingang eines Antrags bei der IHK Mittlerer Niederrhein werden die oben genannten Gebühren fällig. Sie erhalten hierzu einen gesonderten Gebührenbescheid von der IHK Mittlerer Niederrhein.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilungen
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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Gewerbemeldestelle
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