Wohnsitzanmeldung Online
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz anzumelden. Nach Ihrem Umzug haben Sie dafür 14 Tage Zeit.
Möglich sind alle Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. Änderungen des Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung), wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:
- Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
- Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.
Voraussetzungen
- Wenn Sie in Mönchengladbach eine Wohnung beziehen, können Sie die Anmeldung online oder persönlich in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
- Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung sie einziehen.
- Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.
- Wir verwenden die E-Mail-Adresse aus Ihrem Nutzerkonto für Benachrichtigungen an Sie. Hier anmelden oder registrieren.
- Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.
Außerdem benötigen Sie:
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- einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion) oder eine eID-Karte inklusive PIN (weitere Informationen zur eID-Karte)
- ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion).
- die AusweisApp ab Version 1.24.0 (weitere Informationen zur AusweisApp) für Ihr Smartphone oder Ihren Computer
- die Wohnungsgeberbestätigung, wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist (Wohnungsgeberbestätigung)
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Zweitwohnungssteuer
Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.
Informationen zur elektronische Wohnsitzanmeldung
Informationen zum Online-Ausweisen
Barrierefreiheitserklärung des Online-Dienstes
Elektronische Wohnsitzanmeldung in Deutscher Gebärdensprache
Elektronische Wohnsitzanmeldung in leichter Sprache
Service description of electronic residence registration (EN)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Bearbeitungsdauer
- 10 Minuten für die Eingabe Ihrer Daten
- 5 Minuten für den Abruf Ihrer Meldebestätigung und die Aktualisierung Ihrer Ausweisdaten
Kosten
Für Sie ist der Service kostenlos.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
Widerspruchsrechte
Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.
Über den Online-Dienst können keine Auskunftssperren bei Gefahr für Leib und Leben beantragt werden.
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeangelegenheiten und WahlenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Kontakt
Meldestelle Vitus-Center Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53195
Meldestelle Rathaus Rheydt Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-8169
Meldestelle Rheindahlen Tel.: 02161 25-7110 Fax: 02161 25-7199
Meldestelle Hardt Tel.: 02161 25-7210 Fax: 02161 25-7299
Meldestelle Neuwerk Tel.: 02161 25-7510 Fax: 02161 25-7599
Meldestelle Odenkirchen Tel.: 02161 25-7710 Fax: 02161 25-7799
Meldestelle Giesenkirchen Tel.: 02161 25-7810 Fax: 02161 25-7899
Meldestelle Wickrath Tel.: 02161 25-7910 Fax: 02161 25-7999