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Jugendförderung: Familien in finanziell herausfordernden Lebenslagen (mit MG-Ausweis)

Die Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus Familien in finanziell herausfordernden Lebenslagen an Erholungs- und Bildungsmaßnahmen wird zusätzlich gefördert. Zuschussberechtigt sind Teilnehmende, die im Besitz eines gültigen Mönchengladbach-Ausweises (MG-Ausweis) sind und Pflegekinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Die Antragstellung erfolgt durch den Träger der Maßnahme (nicht durch die Eltern/Sorgeberechtigten).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Was wird gefördert?

Zuschussberechtigt sind ausschließlich Teilnehmende an Maßnahmen, die im Besitz eines gültigen Mönchengladbach-Ausweises (MG-Ausweis) sind und Pflegekinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Förderbedingungen

  • Teilnahme an einer Maßnahme der außerschulischen Jugendbildung (Punkt I.1 in dieser Förderrichtlinie) oder an einer  Ferienfreizeit/Fahrt (Punkt II.1 in der Förderrichtlinie) eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe.

  • Förderdauer: 
    Bei Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung: mindestens 2 Tage, maximal 7 Tage.
    Bei Ferienfreizeiten und Fahrten: mindestens 2 Tage, maximal 20 Tage.

  • Dem Träger ist vom TN ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger MG-Aus-weis und/oder ein Pflegepersonen-Ausweis oder ein sonstiger Nachweis des zuständigen Jugendamtes über das Pflegeverhältnis vorzulegen.

  • Kombination mit weiteren Rabatten der Träger ist möglich (z. B. Geschwisterermäßigungen).

  • Der Träger verpflichtet sich, einen entsprechend ermäßigten Teilnahmepreis für TN mit MG-Ausweis und/oder Pflegekinder anzubieten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Abrufformular, inkl. der Anlage mit Unterschrift

  • Auflistung der förderfähigen TN

  • Kopien der MG-Ausweise und/oder der Pflegepersonen-Ausweise (bei Pflegekindern ist alternativ auch ein sonstiger Nachweis des zuständigen Jugendamtes ausreichend)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in der „Richtlinie der Stadt Mönchengladbach zur Förderung der Jugendarbeit“.

Allgemeine Informationen

Hinweise zum Antragsverfahren

  • Der Abruf des Zuschusses muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen (bitte be-achten: Die Auszahlung des Förderbetrags kann bis zu 8 Wochen dauern).
  • Es soll ein Sammelabruf je Maßnahme gestellt werden.
  • Der MG-Ausweis ist von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten rechtzeitig beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu beantragen. Alle Informationen zum MG-Ausweis erhalten Sie über das Service-Portal der Stadt Mönchengladbach.
  • Den Ausweis für Pflegepersonen (bzw. Nachweis des Bestehens einer Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII) erhalten die Pflegepersonen beim Pflegeelterndienst des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in der „Richtlinie der Stadt Mönchengladbach zur Förderung der Jugendarbeit“ genannten Einschränkungen.

Online-Dienstleistung

Für die Nutzung der Online-Dienstleistung benötigen Sie:

  • ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (Basisregistrierung)

Weiterführende Informationen

Höhe des Zuschusses

Die Zuschusspauschale beträgt maximal 24,00 € pro Tag je TN mit MG-Ausweis und/oder für Pflegekinder (zusätzlich zu der Förderpauschale nach Punkt I.1 in dieser Richtlinie).

Die Höhe der Zuschusspauschale richtet sich nach dem jeweiligen Teilnahmebeitrag für die Maßnahme; eine Förderung erfolgt bis zur Deckung der tatsächlichen Kosten; den Trägern wird dafür ein Berechnungsmodul zur Verfügung gestellt.

Teilnehmende mit MG-Ausweis und/oder Pflegekinder haben einen Eigenanteil von mindestens 5,00 € je Tag zu tragen („häusliche Ersparnis“).

Zielgruppen

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 6 und 21 Jahren mit Wohnsitz in Mönchengladbach. Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / im Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Der Abruf des Zuschusses muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen (bitte beachten: Die Auszahlung des Förderbetrags kann bis zu acht Wochen dauern).

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Jugendförderung: Familien in finanziell herausfordernden Lebenslagen (mit MG-Ausweis)

Was wird gefördert?

Zuschussberechtigt sind ausschließlich Teilnehmende an Maßnahmen, die im Besitz eines gültigen Mönchengladbach-Ausweises (MG-Ausweis) sind und Pflegekinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mönchengladbach.

Förderbedingungen

  • Teilnahme an einer Maßnahme der außerschulischen Jugendbildung (Punkt I.1 in dieser Förderrichtlinie) oder an einer  Ferienfreizeit/Fahrt (Punkt II.1 in der Förderrichtlinie) eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe.

  • Förderdauer: 
    Bei Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung: mindestens 2 Tage, maximal 7 Tage.
    Bei Ferienfreizeiten und Fahrten: mindestens 2 Tage, maximal 20 Tage.

  • Dem Träger ist vom TN ein zum Zeitpunkt der Antragstellung gültiger MG-Aus-weis und/oder ein Pflegepersonen-Ausweis oder ein sonstiger Nachweis des zuständigen Jugendamtes über das Pflegeverhältnis vorzulegen.

  • Kombination mit weiteren Rabatten der Träger ist möglich (z. B. Geschwisterermäßigungen).

  • Der Träger verpflichtet sich, einen entsprechend ermäßigten Teilnahmepreis für TN mit MG-Ausweis und/oder Pflegekinder anzubieten.

  • Ausgefülltes Abrufformular, inkl. der Anlage mit Unterschrift

  • Auflistung der förderfähigen TN

  • Kopien der MG-Ausweise und/oder der Pflegepersonen-Ausweise (bei Pflegekindern ist alternativ auch ein sonstiger Nachweis des zuständigen Jugendamtes ausreichend)

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in der „Richtlinie der Stadt Mönchengladbach zur Förderung der Jugendarbeit“.

Höhe des Zuschusses

Die Zuschusspauschale beträgt maximal 24,00 € pro Tag je TN mit MG-Ausweis und/oder für Pflegekinder (zusätzlich zu der Förderpauschale nach Punkt I.1 in dieser Richtlinie).

Die Höhe der Zuschusspauschale richtet sich nach dem jeweiligen Teilnahmebeitrag für die Maßnahme; eine Förderung erfolgt bis zur Deckung der tatsächlichen Kosten; den Trägern wird dafür ein Berechnungsmodul zur Verfügung gestellt.

Teilnehmende mit MG-Ausweis und/oder Pflegekinder haben einen Eigenanteil von mindestens 5,00 € je Tag zu tragen („häusliche Ersparnis“).

Zielgruppen

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 6 und 21 Jahren mit Wohnsitz in Mönchengladbach. Personen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie sich noch in Ausbildung / im Studium befinden, Freiwilligendienste leisten, schwerbehindert sind oder staatliche Transferleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld).

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien, MG-Ausweis, Ferienfreizeit, Zuschuss,
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

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