Aufenthaltstitel/-karten - zum Zweck der Ausbildung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Online-Dienst richtet sich an:
- Menschen, die eine erstmalige Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (wenn Sie noch keinen deutschen Aufenthaltstitel besitzen oder im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der Ihnen zu einem anderen Zweck erteilt wurde (z.B. Studium, Arbeit oder Ausbildung) beantragen möchten.
- Menschen, die eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (wenn Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs besitzen und diesen verlängern wollen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland fortzusetzen) beantragen möchten.
Bitte beachten Sie:
- Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
- Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Mithilfe dieses Online-Dienstes können Sie online eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen beantragen.
Halten Sie hierfür die folgenden Unterlagen bereit:
- Ihr Ausweisdokument (Reisepass oder Passersatzpapier),
- Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument, falls vornhanden (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis),
- Wenn Sie in Vertretung für eine andere Person handeln: Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:
- Nachweise über das Bestehen der familiären Beziehung zu Ihrer Bezugsperson (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde),
- Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse (z.B. Sprachzertifikate),
- Beim Nachzug zu einem ausländischen Familienmitglied: Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag) und Ihren Krankenversicherungsschutz.
Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Allgemeine Informationen
Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.
Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund schließt sich im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.
Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund schließt sich im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.
Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.
Sie können Informationen nachreichen
Es ist unproblematisch, wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder Fax).
Es ist unproblematisch, wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder Fax).
Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.
Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.
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Falsche Angaben können von Nachteil sein
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller notwendigen Nachweise schnellstmöglich.
Kosten
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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