Jagdschein, Falknerschein
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständigen Jagdbehörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt. Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.
Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. Ausländertagesjagdscheine können z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Ausländerjahresjagdscheine prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.
Erforderliche Unterlagen
Erstantrag
Ihre persönliche Vorsprache ist beim Erstantrag zwingend erforderlich. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem auf dieser Seite genannten Kontakt. Bei Neuausstellung und Verlängerung des Jagdscheines ist ein gültiger Personalausweis bzw. Ausweisdokument vorzulegen.
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, ob die beantragende Person im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die beantragende Person zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Neuausstellung eines Jagdscheines
- Passbild
- Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Ausweisdokumentes
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit
- Prüfungszeugnis der Jägerprüfung im Original
Verlängerung eines Jagdscheines
- Jagdschein
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines
Für den Ersatz eines Jagdscheines werden Gebühren i.H.v. 15,00 Euro erhoben.
Sie können die zu entrichtende Gebühr bei Ihrer persönlichen Vorsprache bar oder per EC-Karte zahlen.
Gebühren für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines
1 Jahr = 35,00 Euro
2 Jahre = 50,00 Euro
3 Jahre = 65,00 Euro
Tagesjagdschein = 15,00 Euro
Jugendjagdschein
1 Jahr = 20,00 Euro
2 Jahre = 30,00 Euro
3 Jahre = 35,00 Euro
Tagesjagdschein = 15,00 Euro
Falknerjagdschein
1 Jahr = 20,00 Euro
2 Jahre = 30,00 Euro
3 Jahre = 35,00 Euro
Falknertagesjagdschein = 15,00 Euro
Jugendfalknerschein
1 Jahr = 15,00 Euro
2 Jahre = 20,00 Euro
3 Jahre = 25,00 Euro
Tagesjugendfalknerschein = 15,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Frau Hoff Tel.: 02161 25-6255