Dienstleistungsübersicht

Anmeldung der Wohnung

Wer in Mönchengladbach eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung können Sie in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.

 

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (öffnet im neuen Fenster) zum Termin mit!

 

Neu in Mönchengladbach? Hier gibt es einige interessante Informationen: Zugezogen - Moenchengladbach

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (öffnet im neuen Fenster) zum Termin mit!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Terminvergabe:

Voraussetzungen

  • Wenn Sie in Mönchengladbach eine Wohnung beziehen, können Sie die Anmeldung persönlich in den Meldestellen des Fachbereiches Bürgerservice vornehmen.
  • Bei der Anmeldung von Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht.
  • Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung sie einziehen.
  • Bei der Anmeldung ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
  • Sollten Sie selbst Eigentümer sein, bringen Sie bitte den Grundbuchauszug, den Notarvertrag oder den aktuellen Grundsteuerbescheid mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischen Aufenthaltstitel - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person - insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
  • Eine Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
  • Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

Optional bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach:

  •  Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I zur Adressänderung
    (dieser Service kann nur im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Anmeldung der Wohnung" in Anspruch genommen werden)

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Zweitwohnungssteuer

Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Widerspruchsrechte

Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

Bearbeitungsdauer

Im Rahmen der Vorsprache

Kosten

Keine

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...

 Kontakt

Meldestelle Vitus-Center
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53195

Meldestelle Rathaus Rheydt
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-8169

Meldestelle Rheindahlen
Tel.: 02161 25-7110
Fax: 02161 25-7199

Meldestelle Hardt
Tel.: 02161 25-7210
Fax: 02161 25-7299

Meldestelle Neuwerk
Tel.: 02161 25-7510
Fax: 02161 25-7599

Meldestelle Odenkirchen
Tel.: 02161 25-7710
Fax: 02161 25-7799

Meldestelle Giesenkirchen
Tel.: 02161 25-7810
Fax: 02161 25-7899

Meldestelle Wickrath
Tel.: 02161 25-7910
Fax: 02161 25-7999

Anmeldung der Wohnung

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (öffnet im neuen Fenster) zum Termin mit!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Terminvergabe:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischen Aufenthaltstitel - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde) von jeder anzumeldenden Person - insbesondere den Personalausweis und den elektronischen Aufenthaltstitel, da hier eine Anschriftenänderung erfolgen muss
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"
  • Eine Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweisdokument
  • Bei Eigentum: Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid

Optional bei Umzug innerhalb der Stadt Mönchengladbach:

  •  Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I zur Adressänderung
    (dieser Service kann nur im Zusammenhang mit der Dienstleistung "Anmeldung der Wohnung" in Anspruch genommen werden)

Zweitwohnungssteuer

Sollten Sie in Mönchengladbach einen Nebenwohnsitz anmelden, wird darauf hingewiesen, dass in Mönchengladbach eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Widerspruchsrechte

Sollten Sie im Rahmen der Anmeldung von Ihrem Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten Gebrauch machen wollen, klicken Sie hier.

Keine

Wohnung, Anmelden, Einzug, Umzug, Zuzug, Ummeldung, Wohnungswechsel, Wohnungsgeber, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberin, Eigentümer, Eigentümerin, Besitzer Wohnung, neue Wohnung, Anmeldung
https://www.moenchengladbach.de/index.php?id=4003403
Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53195