Dienstleistungsübersicht

Hausauskunft

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Einfache Sprache: Hausauskunft

Die Meldebehörde hat dem Eigentümer (bzw. dem Wohnungsgeber) einer Wohnung bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.

So können Sie die Hausauskunft beantragen:

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung und können ein rechtliches Interesse (z.B. Abrechnung Nebenkosten) glaubhaft machen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges)
  • Das „rechtliche Interesse“ kann dadurch glaubhaft gemacht werden, dass im Antrag formlos mitgeteilt wird, zu welchem Zweck die Hausauskunft benötigt wird.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Bis zu zwei Wochen

Kosten

Keine

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

Zuständige Abteilung

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: einwohnermeldeangelegenheiten@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-56789
Fax: 02161 25-53195
weitere Informationen...
Hausauskunft

Einfache Sprache: Hausauskunft

Die Meldebehörde hat dem Eigentümer (bzw. dem Wohnungsgeber) einer Wohnung bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen.

So können Sie die Hausauskunft beantragen:

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind nicht möglich.

  • Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie Eigentümer (Wohnungsgeber) der Wohnung sind (z.B. anhand eines Grundbuchauszuges)
  • Das „rechtliche Interesse“ kann dadurch glaubhaft gemacht werden, dass im Antrag formlos mitgeteilt wird, zu welchem Zweck die Hausauskunft benötigt wird.

Keine

Einwohnermeldeangelegenheiten und Wahlen
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-56789
Fax
02161 25-53195