Aufstellererlaubnis (Geldspielgeräte)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Eine Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit benötigt derjenige, der in eigenem Namen solche Geräte in Gaststätten oder Spielhallen betreibt.
Formulare:
- Geldspielgeräte: Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Aufstellerlaubnis
- Geldspielgeräte: Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit, die im Antragsverfahren geprüft wird. Zuständig ist die jeweilige Behörde des Wohn- bzw. Betriebssitzes.
- Der Aufsteller muss am Ort seiner Hauptniederlassung ein Gewerbe anmelden.
Geeignetheitsbestätigung
- Jeder Aufstellort eines Geldspielgerätes mit Gewinnmöglichkeit muss vorher erlaubt werden (Geeignetheitsbestätigung).
- Als Aufstellorte kommen nur in Gaststätten oder Buchmacherbetriebe (max. 3 Geräte) und Spielhallen in Betracht.
- Anträge können nur von zugelassenen Aufstellern (s.o.) gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, das zu den Antragsunterlagen gehört.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Bitte bei der Sachbearbeitung erfragen.
Formulare, Dokumente
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Zuständige Abteilung
GewerbeüberwachungHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Wolfs Leitung E-Mail: martin.wolfs@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6278 Fax: 02161 25-6295
Herr Schmidt Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6290
Frau Neuhaus Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6273
Frau Jopen Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6289
Herr Betz Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6297