Dienstleistungsübersicht

Marktverkehr / Marktfestsetzung

Eine Marktfestsetzung ist für Verkaufsveranstaltungen erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden sollen (z.B. Trödelmärkte, Jahr- und Spezialmärkte).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Eine Marktfestsetzung ist für Verkaufsveranstaltungen erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden sollen (z.B. Trödelmärkte, Jahr- und Spezialmärkte).

Marktfestsetzungen können vom Veranstalter unter Einhaltung bestimmter Vorausssetzungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Marktfestsetzung ist verbunden mit dem Marktprivileg, von dem die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Beispielsweise sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit, Ladenschluss sowie Sonn- und Feiertagsschutz sind eingeschränkt.

Informationen:

Erforderliche Unterlagen

Bitte entnehmen Sie die notwendigen Unterlagen dem Antragsformular

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
§ 69 der Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Es fallen Verwaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe an (50 bis 750 EUR)

Formulare, Dokumente

Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Irmen
Sachbearbeitung
E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6286
Fax: 02161 25-6244

Marktverkehr / Marktfestsetzung

Eine Marktfestsetzung ist für Verkaufsveranstaltungen erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden sollen (z.B. Trödelmärkte, Jahr- und Spezialmärkte).

Marktfestsetzungen können vom Veranstalter unter Einhaltung bestimmter Vorausssetzungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Marktfestsetzung ist verbunden mit dem Marktprivileg, von dem die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Beispielsweise sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit, Ladenschluss sowie Sonn- und Feiertagsschutz sind eingeschränkt.

Informationen:

Bitte entnehmen Sie die notwendigen Unterlagen dem Antragsformular

Rechtliche Grundlagen
§ 69 der Gewerbeordnung

Es fallen Verwaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe an (50 bis 750 EUR)

Marktfestsetzung, Verkaufsveranstaltung, Verkaufsveranstaltungen, Sonn- und Feiertagen, Trödelmärkte, Trödelmarkt, Jahr- und Spezialmärkte, Jahrmarkt, Marktprivileg, gewerbliche Teilnehmer, Reisegewerbekartenpflicht befreit, Ladenschluss sowie Sonn- und Feiertagsschutz
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5daeeaa1c2dc2d2607691c57
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