Dienstleistungsübersicht

Jugendförderung: Jugendpflegematerial

Für die Durchführung bestimmter Angebote in der Jugendarbeit ist hochwertiges und zeitgemäßes Jugendpflegematerial erforderlich. Der Förderbereich umfasst die Anschaffung von (pädagogischen) Materialien, Spielen, Geräten oder Ausrüstungsgegenständen sowie ihre Instandsetzung. Damit werden Jugendorganisationen bei der technischen Ausstattung der vielfältigen Freizeitangebote unterstützt. Gefördert werden u. a.: Zelte; Zeltlagerausrüstung; Spiel- und Sportgeräte; Bücher; Unterhaltungselektronik. 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • Bei der Antragstellung ist die Notwendigkeit der Anschaffung zu begründen.
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von über 1.500,00 € sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge erforderlich. 
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von unter 1.500,00 € ist ein Preisvergleich beizufügen (drei konkrete Preisangaben unterschiedlicher Hersteller). 
  • Anträge mit Gesamtkosten unter 50,00 € werden nicht berücksichtigt.
  • Einzelne Rechnungen unter 20,00 € können nicht berücksichtigt werden.


Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Anschaffungskosten, jedoch nicht mehr als 1.200,00 € pro Kalenderjahr. 

(Bei Neugründung eines Jugendverbandes kann die jährliche Höchstgrenze auf 2.400,00 € erhöht werden. Die jährliche Höchstgrenze gilt nicht für Träger, bei denen die meisten Mitglieder eine Schwerbehinderung aufweisen.)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Vergleichsangebote bzw. Kostenvoranschläge (bei Onlineangeboten können Preisangaben auch in Form von Bildschirmfotos/Screenshots vorgelegt werden)


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an den Angeboten von Jugendverbänden und weiteren in Mönchengladbach tätigen Organisationen im Bereich der Jugendarbeit teilnehmen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Jugendpflegematerial

Förderbedingungen

  • Bei der Antragstellung ist die Notwendigkeit der Anschaffung zu begründen.
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von über 1.500,00 € sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge erforderlich. 
  • Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von unter 1.500,00 € ist ein Preisvergleich beizufügen (drei konkrete Preisangaben unterschiedlicher Hersteller). 
  • Anträge mit Gesamtkosten unter 50,00 € werden nicht berücksichtigt.
  • Einzelne Rechnungen unter 20,00 € können nicht berücksichtigt werden.


Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Anschaffungskosten, jedoch nicht mehr als 1.200,00 € pro Kalenderjahr. 

(Bei Neugründung eines Jugendverbandes kann die jährliche Höchstgrenze auf 2.400,00 € erhöht werden. Die jährliche Höchstgrenze gilt nicht für Träger, bei denen die meisten Mitglieder eine Schwerbehinderung aufweisen.)

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Vergleichsangebote bzw. Kostenvoranschläge (bei Onlineangeboten können Preisangaben auch in Form von Bildschirmfotos/Screenshots vorgelegt werden)


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/66545208257034142edf84e5
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach