Dienstleistungsübersicht

KFZ Umschreibung

Hier können Sie ein Fahrzeug online umschreiben.

Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.

 

Online Umschreibung:

Sie möchten von der Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugumschreibung (i-Kfz) Gebrauch machen, dann klicken Sie auf den roten Button unten (Zum Online-Service).

 

Grundvoraussetzung hierfür ist ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp' (alternativ ein Kartenlesegerät) sowie ein Konto der BundID. Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzuschreiben.

Hierfür benötigen Sie:

Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Sie können die KFZ Umschreibung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggfls. Kennzeichenschilder
  • EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung

 

Als Bevollmächtigte*r benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten (siehe unter Formulare/Dokumente)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unter Formulare/Dokumente)

 

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.

Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen / Informationen sofort.

Kosten

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 19,90 EUR

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
weitere Informationen...
KFZ Umschreibung

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzuschreiben.

Hierfür benötigen Sie:

Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).

 

Sie können die KFZ Umschreibung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.

 

Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung

 

Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".

 

  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggfls. Kennzeichenschilder
  • EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung

 

Als Bevollmächtigte*r benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten (siehe unter Formulare/Dokumente)
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unter Formulare/Dokumente)

 

Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.

Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte  vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.

Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.

 

Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:

  • ab 19,90 EUR

Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden. 

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