Dienstleistungsübersicht

Sondernutzungen von Straßen, Veranstaltungen, Wochen- u. Spezialmärkte

Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Gehwege

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Bürgersteig, Parkflächen, Fahrbahn und Plätze) ist eine besondere Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich.

Eine Sondernutzung liegt z.B. vor

1.  im Bereich Hochbaumaßnahmen bei

  • Baustelleneinrichtungen
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Aufstellen von Gerüsten
  • Containeraufstellung
  • Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne etc.

2.  im Bereich gewerblicher Sondernutzung bei

  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
  • Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen
  • Aufstellen von Info-Ständen
  • Aufstellen von Warenauslagen
  • Aufstellen von Zelten
  • Werbeplakatierung
  • Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten

 

Den Online Antrag finden Sie im (Wirtschafts-Service-Portal.NRW).

 

Den pdf-Antrag auf Sondernutzung von Straßen finden Sie unter Formulare/Dokumente.

 

Wochenmärkte

Informationen und den Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt finden Sie hier.

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot können Sie uns unter sondernutzung@moenchengladbach.de kontaktieren.

 

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Mindestens 2 Wochen vor der Nutzung beantragen. Bei einer umfangreichen Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes empfiehlt sich eine frühere Antragstellung (4-8 Wochen)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung sowie nach der Größe der Inanspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.

Formulare, Dokumente

Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Sondernutzungen von Straßen, Veranstaltungen, Wochen- u. Spezialmärkte

Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes (z. B. Bürgersteig, Parkflächen, Fahrbahn und Plätze) ist eine besondere Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich.

Eine Sondernutzung liegt z.B. vor

1.  im Bereich Hochbaumaßnahmen bei

  • Baustelleneinrichtungen
  • Lagerung von Baumaterialien
  • Aufstellen von Gerüsten
  • Containeraufstellung
  • Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne etc.

2.  im Bereich gewerblicher Sondernutzung bei

  • Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten
  • Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen
  • Aufstellen von Info-Ständen
  • Aufstellen von Warenauslagen
  • Aufstellen von Zelten
  • Werbeplakatierung
  • Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten

 

Den Online Antrag finden Sie im (Wirtschafts-Service-Portal.NRW).

 

Den pdf-Antrag auf Sondernutzung von Straßen finden Sie unter Formulare/Dokumente.

 

Wochenmärkte

Informationen und den Antrag auf Zulassung zum Wochenmarkt finden Sie hier.

 

Bei Schwierigkeiten mit dem Angebot können Sie uns unter sondernutzung@moenchengladbach.de kontaktieren.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Gebühr richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung sowie nach der Größe der Inanspruch genommenen Fläche. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrer/m Ansprechpartner/in.

Sondernutzungen von Straßen, Veranstaltungen, Wochen- u. Spezialmärkte, Baustelleneinrichtungen, Lagerung von Baumaterialien, Aufstellen von Gerüsten, Containeraufstellung, Aufstellen von Baugeräten, Autokran, Hubarbeitsbühne, Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten, Aufstellen von Verkaufswagen und -ständen, Aufstellen von Info-Ständen, Aufstellen von Warenauslagen, Aufstellen von Zelten, Werbeplakatierung, Durchführen von Veranstaltungen und Straßenfesten
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5daed010c2dc2d2607691c4e
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299