Dienstleistungsübersicht

Sterbefallbeurkundungen

Geänderte Öffnungszeiten des Standesamtes ab dem 07. November 2022

 

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.

 

Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten, wird von dort eine schriftliche Anzeige für das Standesamt gefertigt.

 

Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

 

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt.

Er übernimmt auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen, den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen, unter Umständen auch die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.

 

Sie haben Fragen zu Sterbeurkunden?

Unsere Hotline hilft Ihnen weiter. Sollte Ihr Anliegen nicht sofort geklärt werden können, wird ein kurzfristiger Rückruf zugesichert.
Tel.: 02161 25-54321

 

 

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erforderliche Unterlagen

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
  • Personalausweis des Anzeigenden

War der Verstorbene verheiratet:

  • Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

War der Verstorbene geschieden:

  • Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

War der Verstorbene verwitwet:

  • Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Kosten

Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Verwandte Dienstleistungen

Personenstandsurkunden

Zuständige Abteilung

Standesamt
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Sterbefallbeurkundungen

In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:

  • Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
  • Personalausweis des Anzeigenden

War der Verstorbene verheiratet:

  • Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters

War der Verstorbene geschieden:

  • Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist

War der Verstorbene verwitwet:

  • Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen

War der Verstorbene ledig:

  • Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern

Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

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Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
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Telefon
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