Dienstleistungsübersicht

Tierschutzbeschwerde

Sie haben den Eindruck, dass ein Tier schlecht gehalten, misshandelt oder gequält wird? Sie haben beobachtet, dass die Versorgung oder die Haltungsbedingungen des Tieres nur unzureichend sind? Sie haben beobachtet, wie einem Tier Schaden zugeführt wird?

Dann kontaktieren Sie uns. Die Benachrichtigung kann über das Formular (roter Button) direkt online, telefonisch, schriftlich, per Mail, per Fax erfolgen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Um der Beschwerde möglichst schnell nachgehen zu können, ist die Angabe des genauen Ortes der Tierhaltung bzw. Hergangsortes unerlässlich. Sofern sich im Rahmen der Fallbearbeitung weitere Rückfragen ergeben sollten, wäre es ebenso hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen würden. Dies ist allerdings keine Pflicht. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Nichtsdestotrotz gehen wir anonymen Hinweisen und Beschwerden ebenso nach. 

Bei Lärmbelästigung oder bissigen bzw. gefährlichen Hunden ist nicht das Veterinäramt, sondern das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach zuständig. Beschwerden über Lärm von Tieren oder über bissige bzw. gefährliche Hunde richten Sie daher bitte an das Ordnungsamt.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Auf dem Gebiet des Tierschutzes steht über allem das Tierschutzgesetz (TierSchG) mit seinem Grundsatz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen." (§ 1, Satz 2)

In Deutschland gilt jedoch neben dem Tierschutzgesetz eine Vielzahl an Verordnungen, in denen insbesondere Anforderungen an Haltungs- oder Transportbedingungen konkretisiert werden, wie z.B. die

Zuständige Abteilung

Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
E-Mail: veterinaeramt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-2849
weitere Informationen...
Tierschutzbeschwerde

Um der Beschwerde möglichst schnell nachgehen zu können, ist die Angabe des genauen Ortes der Tierhaltung bzw. Hergangsortes unerlässlich. Sofern sich im Rahmen der Fallbearbeitung weitere Rückfragen ergeben sollten, wäre es ebenso hilfreich, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten mitteilen würden. Dies ist allerdings keine Pflicht. Ihre Daten werden in jedem Fall vertraulich behandelt. Nichtsdestotrotz gehen wir anonymen Hinweisen und Beschwerden ebenso nach. 

Bei Lärmbelästigung oder bissigen bzw. gefährlichen Hunden ist nicht das Veterinäramt, sondern das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach zuständig. Beschwerden über Lärm von Tieren oder über bissige bzw. gefährliche Hunde richten Sie daher bitte an das Ordnungsamt.

Tierschutz, Hunde, Katzen, Beschwerde, schlechte Haltung, Tierquälerei, Tiere, Meldung
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/52d69bfa0cf29080ed390624
Tiergesundheit
Anschrift
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Fax
02161 25-2849