Dienstleistungsübersicht

Personenstandsurkunden

Geänderte Öffnungszeiten des Standesamtes ab dem 07. November 2022.

 

Die Online-Beantragungen finden Sie auf dieser Seite unter > Formulare, Dokumente

ACHTUNG: Im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber zu unnötigen Bearbeitungsgebühren!

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes (Eheregister)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

  • online über das ServicePortal (siehe > Formulare, Dokumente) / (als Bezahlverfahren stehen PayPal, Kreditkarte, giropay/paydirekt zur Auswahl)
  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@moenchengladbach.de (*)
  • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02161 25-53295
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
    • Standesamt Mönchengladbach
      Goebenstraße 4-8
      41061 Mönchengladbach
  • Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.


* Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 14,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 7,00 €.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Sie können die Personenstandsurkunden online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. 

Formulare, Dokumente

Online-Beantragung

Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Mönchengladbach online beantragen.
Bitte beachten Sie vor der kostenpflichtigen Bestellung die Hinweise unter
> Das Wichtigste in Kürze und > Fristen, Dauer und Gebühren!

Zuständige Abteilung

Standesamt
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes (Eheregister)
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

  • online über das ServicePortal (siehe > Formulare, Dokumente) / (als Bezahlverfahren stehen PayPal, Kreditkarte, giropay/paydirekt zur Auswahl)
  • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
  • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@moenchengladbach.de (*)
  • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02161 25-53295
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
    • Standesamt Mönchengladbach
      Goebenstraße 4-8
      41061 Mönchengladbach
  • Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.


* Sollten Sie sich für die Anforderung per E-Mail entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene E-Mail-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie der/die jeweiligen Ehepartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht der berechtigten Person oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern die berechtigte Person nicht selbst vorspricht, ist zusätzlich deren Vollmacht  bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 14,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 7,00 €.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Sie können die Personenstandsurkunden online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen. 

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