Dienstleistungsübersicht

Lebensbescheinigung

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

In- und ausländische Rentenversicherungsträger benötigen gelegentlich Bescheinigungen, dass Rentenbezieher noch leben (Lebensbescheinigung). Mit einer (einfachen) Meldebescheinigung wird bescheinigt, dass eine Person im Melderegister gespeichert ist und dort mit dem Personenstatus „lebend“ geführt wird. Von daher sollten Rentenversicherungsträger im Regelfall eine (einfache) Meldebescheinigung akzeptieren. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei dem anfragenden Rentenversicherungsträger.

Allerdings akzeptieren ausländische Rentenversicherungsträger die Meldebescheinigung gelegentlich nicht. Es wird hier oftmals eine Bestätigung auf besonderen Vordrucken oder von zusätzlichen Daten, die über die Daten einer Meldebescheinigung hinausgehen, verlangt. Diese Vordrucke können durch den Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen kann eine Bestätigung aber durch das Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Lürriper Straße 52, 41065 Mönchengladbach, erfolgen. Voraussetzung ist aber eine persönliche Vorsprache des Rentenempfängers. Eine Vollmacht reicht nicht aus.

Nähere Informationen zur Erreichbarkeit und zu den Öffnungszeiten der Deutschen Rentenversicherung in Mönchengladbach erhalten Sie hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Verwandte Dienstleistungen

Meldebescheinigung

Zuständige Abteilung

Deutsche Rentenversicherung Rheinland / Service-Zentrum Mönchengladbach
Lürriper Straße 51
41061 Mönchengladbach
E-Mail: service-zentrum.moenchengladbach@drv-rheinland.de

Tel.: 02161 497-01
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Lebensbescheinigung

In- und ausländische Rentenversicherungsträger benötigen gelegentlich Bescheinigungen, dass Rentenbezieher noch leben (Lebensbescheinigung). Mit einer (einfachen) Meldebescheinigung wird bescheinigt, dass eine Person im Melderegister gespeichert ist und dort mit dem Personenstatus „lebend“ geführt wird. Von daher sollten Rentenversicherungsträger im Regelfall eine (einfache) Meldebescheinigung akzeptieren. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie bei dem anfragenden Rentenversicherungsträger.

Allerdings akzeptieren ausländische Rentenversicherungsträger die Meldebescheinigung gelegentlich nicht. Es wird hier oftmals eine Bestätigung auf besonderen Vordrucken oder von zusätzlichen Daten, die über die Daten einer Meldebescheinigung hinausgehen, verlangt. Diese Vordrucke können durch den Bürgerservice der Stadt Mönchengladbach nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen kann eine Bestätigung aber durch das Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Lürriper Straße 52, 41065 Mönchengladbach, erfolgen. Voraussetzung ist aber eine persönliche Vorsprache des Rentenempfängers. Eine Vollmacht reicht nicht aus.

Nähere Informationen zur Erreichbarkeit und zu den Öffnungszeiten der Deutschen Rentenversicherung in Mönchengladbach erhalten Sie hier auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland / Service-Zentrum Mönchengladbach
Anschrift
Lürriper Straße 51
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 497-01